Web

Private Internet-Verkäufer tappen häufig in Haftungsfalle

24.10.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Viele Privatverkäufer stolpern bei Internet-Auktionen über das neue Haftungsrecht. Wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, muss auch ein Privatverkäufer zwei Jahre lang für Mängel am verkauften Produkt einstehen, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Montag.

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf trage der Verkäufer sogar die Beweislast: Er muss nachweisen, das Produkt fehlerfrei verkauft zu haben. Stichproben ergaben: Fast jeder zweite Privatanbieter wolle zwar die Gewährleistung ausschließen, scheitere aber an der rechtlich wasserfesten Formulierung.

Mit den Worten "unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" könnten sich Privatverkäufer absichern. Für gewerbliche Anbieter gelte dies freilich nicht: Sie unterliegen in jedem Fall der Gewährleistungspflicht. (dpa/tc)