Umstrittenes EU-US-Datenschutzabkommen

Privacy Shield kurz vor Unterzeichnung

11.07.2016
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Nachdem es bereits von den Mitgliedsstaaten grünes Licht für die EU-Kommission gab, wird am 12. Juli voraussichtlich das sogenannte EU-US-Privacy Shield in Kraft treten, das das gekippte Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU ersetzen soll.
Der EU-US-Privacy Shield soll das gekippte Safe-Harbor-Abkommen ablösen.
Der EU-US-Privacy Shield soll das gekippte Safe-Harbor-Abkommen ablösen.
Foto: Weissblick, de.fotolia.com

Wie die EU-Kommission in Brüssel am Freitag bekannt gab, haben die Mitgliedstaaten "ihrer nachdrücklichen Unterstützung für den EU-US-Datenschutzschild, dem neuen sicheren Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr, Ausdruck verliehen". Damit sei der Weg für die förmliche Annahme der Rechtsakte geebnet und der Startschuss für den EU-US-Datenschutzschild könne gegeben werden.

Der EU-US-Privacy Shield soll die Nachfolge des Safe-Harbor-Abkommen als Grundlage für den Austausch personenbezogener Daten mit den USA antreten, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 für ungültig erklärt hatte. Die damalige Begründung: Die Informationen seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, das verletze die Rechte der Europäer (Rechtssache C-362/14).

Um schnell wieder Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten, hatte die EU-Kommission am 29. Februar - ein Tag nach Ablauf der Übergangsfrist - einen "Entwurf eines Beschlusses" über den EU-US-Datenschutzschild ("Privacy Shield") vorgelegt. Am 13. April gaben die unabhängigen Datenschutzbehörden ("Artikel-29-Datenschutzgruppe") gemäß der Datenschutzrichtlinie dazu eine Stellungnahme ab. Das Europäische Parlament nahm am 26. Mai eine Entschließung hierzu an. Am 7. Juli haben die Vertreter der Mitgliedstaaten (Ausschuss "Artikel 31") dann der endgültigen Fassung des EU-US-Datenschutzschilds zugestimmt und damit den Weg für die Annahme des Beschlusses durch die Kommission geebnet.

Massenüberwachung weiterhin erlaubt

Kritiker gehen allerdings davon aus, dass auch die neue Vereinbarung wieder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu Fall gebracht wird. So sehen die ausgehandelten Nachbesserungen des Ende Februar präsentierten ersten Privacy-Shield-Entwurfs zwar unter anderem eine Löschpflicht für personenbezogene Daten vor, wenn der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist, sowie die Unabhängigkeit des Ombudsmanns von US-Geheimdiensten. Der Zugriff auf Daten bleibt den US-Geheimdiensten unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Die Vereinigten Staaten erlauben sich weiterhin die Massenüberwachung zu sechs verschiedenen Zwecken: Internationale Spionage; Terrorismusbekämpfung; Bekämpfung von Waffenhandel; Cyber-Sicherheit; Bekämpfung von Bedrohungen gegen US-Streitkräfte und Alliierte sowie Bekämpfung transnationaler Kriminalität inklusive der Flucht vor Strafmaßnahmen.