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Primus-Online will Grundsatzurteil zu Powershopping

17.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nachdem zwei Markenhersteller dem deutschen E-Commerce-Anbieter Primus-Online per einstweiliger Verfügung das sogenannte Power-Shopping verbieten ließen, will Primus in der Sache nun den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bemühen und ein Grundsatzurteil zu seinen Gunsten erreichen. Beim Powershopping versucht ein Vermittler, möglichst viele Interessenten für einen bestimmten Artikel zu vereinen, um auf diese Weise Mengenrabatte zu erzielen (mit diesem Geschäftsmodell arbeitet unter anderem auch Letsbuyit.com).

Die bisherigen Urteile sehen in diesem Modell Verstöße gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Ansicht mag Powershopping-Geschäftsführer Holger Twiehaus nicht teilen. "Bei den einzelnen Preisstufen handelt es sich nicht um Rabatte, sondern um Festpreise. Nach Ablauf des definierten Zeitraumes entscheidet sich ganz klar, auf welcher Preisstufe der Kaufvertrag zustande kommt." Das ganze Verfahren sei vollkommen transparent, die Vorwürfe deswegen haltlos.