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Presse: Fiskus soll Zeche für überteuerte Mannesmann-Übernahme zahlen

07.06.2004

Der Fall Mannesmann sorgt erneut für Schlagzeilen: Wie der Berliner "Tagesspiegel" und der Bonner "General-Anzeiger" unter Berufung auf Aufsichtsratskreise von Vodafone berichteten, hat die Deutschland-Tochter des Mobilfunkriesen bei den Finanzbehörden in Düsseldorf Teilwertberichtigungen in Höhe von 50 Milliarden Euro auf den Anfang 2000 übernommenen Mannesmann-Konzern geltend gemacht. Erkennen die Finanzbehörden diese Wertminderung an, könnte Vodafone Deutschland GmbH bis zu 25 Milliarden Euro davon mit künftigen Gewinnen verrechnen und bliebe auf Jahre steuerfrei.

Hintergrund ist der dramatischen Übernahmepoker zwischen Mannesmann und Vodafone zum Jahreswechsel 1999/2000. In dessen Ausgang hatte der damalige Mannesmann-Chef Klaus Esser das Unternehmen für knapp 200 Milliarden Euro in Vodafone-Aktien verkauft, das entspricht einem Wert von 353 Euro je Mannesmann-Anteil. Ende 2000 wurde das Aktienpaket dann von einer Luxemburger Vodafone-Tochter für fast 147 Milliarden Euro oder 309 Euro je Aktie an die deutsche Vodafone GmbH veräußert. Ein Jahr später reduzierte die deutsche Vodafone-Gesellschaft den Wert auf rund 200 Euro, was einem Buchverlust von annähernd 50 Milliarden Euro entspricht. Diesen Verlust versucht Vodafone nun, im Rahmen von Teilwertabschreibungen gegen seither angefallene und künftige Gewinne in Rechnung zu stellen.

Aus Sicht von Finanzexperten ist der geplante Vorgang prinzipiell durchaus legitim und üblich, wenn auch nicht in dieser für die deutsche Wirtschaftsgeschichte einmaligen Größenordnung. Teilwertabschreibungen auf eine Luftblase seien eine völlige Perversion, so der empörte Kommentar des CSU-Bundestagsabgeordneten Hans Michelbach. Die Finanzexpertin der Grünen, Christine Scheel wies indes daraufhin, dass viele Unternehmen nach dem Zusammenbruch des Neuen Marktes ihre Wertverluste aus Firmenübernahmen mit Gewinnen verrechnet und damit letztlich kaum Steuern gezahlt hätten. Allerdings stelle sich die Frage, warum Vodafone erst jetzt seine Steuererklärung für 2000 fertige, und, ob die angesetzten Zahlen, etwa zur Wertminderung, auch angemessen seien. Möglicherweise sei bereits der Kaufpreis von 309 Euro je Aktie zu Ende 2000 zu hoch angesetzt gewesen.

Nach den von der Rot-Grün-Regierung durchgesetzten Gesetzesänderungen sind solche Vorgänge inzwischen nicht mehr im vollen Umfang möglich. So gilt sein Anfang des Jahres, dass Firmen bei derartigen Transaktionen mindestens 40 Prozent ihrer Gewinne versteuern müssen. (mb)