Preisvergleich mit Telekom zulässig

12.12.1997

DÜSSELDORF (CW) - Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, daß private Telefongesellschaften in Angeboten an Kunden ihre Tarife mit denen der Telekom vergleichen dürfen. Der Entscheidung war ein Unterlassungsantrag des Bonner Riesen gegen die neue Telefongesellschaft First Telecom vorausgegangen. Darin hatte sich die Telekom dagegen gewehrt, als einziger Konkurrent namentlich und mit direktem Bezug zu den Tarifen genannt zu werden. First Telecom darf dies nun weiter tun, allerdings mit der Auflage, dabei auf bestehende Unterschiede bei Abrechnungsmodi und -phasen hinzuweisen.