Keine klare Richtlinien über Einsatz in Verkehrsmaschinen

Portable sind im Flugzeug nicht tragbar

17.02.1984

Eindeutige Richtlinien über den Gebrauch von tragbaren Computern in Flugzeugen gibt es derzeit noch nicht. Zwar verbieten die Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) den Gebrauch von tragbaren Radios und Fernsehen, jedoch wird die Entscheidung über Benutzung von portablen Mikrocomputern den einzelnen Fluggesellschaften überlassen. Die Lufthansa beispielweise erlaubt den Betrieb von tragbaren Rechnern in ihren Flugzeugen - sofern sie über keinen Röhrenbildschirm und kein Diskettenlaufwerk verfügen. Die Situation in den USA nahm die computerzeitschrift InfoWorld unter die Lupe.

Aus mehreren Quellen in amerikanischen Regierungskreisen sowie der Computer- und Luftfahrtindustrie heißt es, daß man nicht genügend Nachwiese für die Auswirkungen von tragbaren Computern auf die Navigations- und Kommunikationsausrüstung von Flugzeugen habe. Weiter Prüfungen seien erforderlich, ehe man derartige Geräte als sicher einstufen könne.

Eine Untersuchung durch die amerikanische Computerzeitschrift InfoWorld brachte folgende Ergebnisse:

-Mindestens eine der großen Fluggesellschaften, nämlich Eastern Airlines, hat die Benutzung von tragbaren Computern auf ihren Flügen untersagt. Kleinere Fluggesellschaften haben sich dieser Maßnahme jetzt angeschlossen, und andere große Fluggesellschaften untersuchen die Situation.

-Vor elf Jahren hat die amerikanische Luftfahrtbehörde (FAA) Vorschrifften erlassen, die die Verwndung tragbarer elektronischer Rechner in Flugzeugen ausdrücklich zuließen. Diese wurden drei Jahre später zurückgezogen.

Die Vorschriften wurden zurückgezogen, nachdem eine Reihe von Organisationen sie wegen der vermuteten und tatsächlichen Probleme durch Funkstörungen kritisiert haten.

-Die derzeitigen Vorschriften der FAA sind nicht eindeutig, und die Zuständigkeit für die Überwachung der Verwerdung tragbarer elektronischer Geräte liegt im wesentlichen in den Händen der Fluggesellschaften.

Bei einzelnen Fluggesellschaften unterläßt die Crew es gelegentlich, die Vorschriften des Unternehmens über das Verbot bestimmter elektronischer Geräte durchzusetzen. Andererseits verbieten manche Crewmitglieder die Verwendung von Computer, auch wenn die Fluggesellschaft deren Verwendung durch Passagiere offiziell genehmigt hat.

-Ein Ingenieur eines großen Herstellers von tragbaren Computern erklärte, bei einer Untersuchung der Computer seiner Firma habe er Störspitzen bei wichtigen Frequenzen festgestellt, die genau in der Mitte des für die Navigationsfunkausrüstung von Flugzeugen reservierten Bereichs liegen.

-Nahmhafte Fachleute für Funkfrequenzstörungen sind der Meinung, daß der Interfernzstandard nur 15 bis 30 Dezibel neben den Signalen der Drehfunkfeuer-Navigationssender bei kritischen Entfernungen zum Flugzeug liegen. Die Ingenieure befürchten, daß die Toleranzgrenze für die Sicherheit zu gering sein könnte.

-Ein Sprecher der Air Line Pilots Association (ALPA) erklärte, seine Organisation sei besorgt über dieses Problem und insbesondere über die möglichen elektronischen Störungen bei einer neuen Generation von Verkehrsmaschinen, die in hohem Maße mit Computern ausgerüstet sind;hierbei handelt es sich um die Boeing 767, 757 und Airbus 300. (Diese neuen Flugzeuge werden als "PacMan"- Flugzeuge bezeichnet, da die meisten Instrumente des Piloten durch Bildschirmanzeigen ersetzt wurden.)

- Zur gleichen Zeit, in der die Benutzung tragbarer Computer in Flugzeugen umfassend untersucht wird, ziehen die Fluggesellschaften ernsthaft in Erwägung, Videospiele in die Mulden der Rückenlehnenklapptische einzubauen, um mit diesen Geräten Geld zu verdienen. Zwei solche Geräte werden bereits für Fluggesellschaften hergestellt.

Die Sprecher von Firmen, die tragbare Computer herstellen, geben zu, daß Zeit kein Personal Computer ausdrücklich für die Verwendung in Linienflugzeugen zugelassen ist. Einige Experten befürchten, daß inkonsequente Vorschriften und der Druck der Luftfahrtindustrie, die mehr geschäftsorientierte Fluggäste anzuziehen wünscht, zu einer Abschwächung wichtiger Vorschriften führen könnten.

Alexander Raue, Privatpilot und geschäftsführender Vizepräsident von Elegant Solutions, einem Personal-Computer-Händler in Whippany, New Jersey, stellt die Vernunft von Bundesvorschrifften in Frage, die die Durchsetzung in die Hände der Fluggesellschaften legen.

"Die Fluggesellschaften sind stark an Flügen in der Business-Class interessiert. Sie bemühen sich, Geschäftsreisen eine Vorzugsbehandlung zukommen zu lassen, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie Personal Computer in Fluzeugen benutzen", erklärt er. "Ob dies eine sichere Politik ist, ist fraglich".

Raue glaubt, daß tragbare Computer und Fluggesellschaften nicht zueinender passen. Er argumentiert, daß Elektromagnetische Interferenzen (EMI) zwar durch Abschirmung vermindert, nicht jedoch ausgeschaltet werden können. Auch wenn ein einzelnes Gerät vielleicht noch keine Gefährdung darstellt, so kann seiner Meinung nach bei mehreren Geräten ein kumulativer Effekt auftreten.

Ein Techniker in einer FAA-Außenstelle in Washington, D.C., fügt dem hinzu: "Bei kleinen Flugzeugen ohne flugelektronische Geräte kann es ihnen egal sein, aber in großen Linienmaschinen mit komplizierter Avionik besteht möglicherweise eine gewisse Gefahr".

Die Airline Pilots Association ist sich ebenfalls des Problems der Interferenzen bewußt, hat aber noch keine offizielle Stellung bezogen.

Laut John Mazor, einem Sprecher der ALPa, hat man noch nicht genügend Erfahrung mit der neuesten Fluggenerationen wie zum Beispiel der Boeing 767, 757 und dem Airbus 300, bei denen Bildschirmeinzeigen und digitale Elektronik in großem Maße eingestzt werden.

Anfälligkeit von Flugzeugtypen

Mazor weist auf einen gewissen historischen Hintergrund des Problems hin. Am 27. Dezember 1972 erließ die FAA eine vorgeschlagene Vorschriftenänderung, die die Benutzung von tragbaren elektronischen Rechnern in Flugzeugen ausdrücklich genehmigte.

Diese Änderung wurde von der FAA empfohlen, nachdem sie einen entsprechenden Antrag von der Air Transport Association of America (ATA) erhalten hatte.

Drei Jahre später jedoch, am 31. März 1975, zog die FAA diesen Vorschlag mit der Begrünung zurück, daß von einer Reihe von Organisationen einschließlich der amerikanischen Luftwaffe kritisiert worden sei.

Ein Bericht der FAA enthält folgenden Kommentar: "Obwohl es gewisse Anzeichen dafür gibt, daß zumindestens bestimmte elektronische Rechner bestimmte Navigationsgeräte nicht beeinträchtigen, insbesondere bei großen Turbojet-Maschinen, sind die Prüfungen und Berichte nicht überzeugend, wenn es um den ausreichenden Nachweis geht, daß alle Rechner gefahrlos in jedem Flugzeug verwendet werden können... Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeit, die Eigenschaften künftiger Ausführungen derartiger Geräte vorherzushen, die von der breiten Öffentlichkeit aufgrund der Einführung preiswerter Modelle so sehr gut aufgenommen werden."

Laut Lillian Volcy, Elektronikingineurin bei der amerikanischen Fernmeldebehörde (FCC) in Washington, D.C., hat diese die Emissionspegel für viele elektronische Geräte offiziell ermittelt, aber "wir können keine Verantwortung für Einzelpersonen übernehmen, die tragbare Computer in Linienmaschinen verwenden."

Ernste Probleme Gefährdung ohne Grenzen

Volcy zufolge hat es auch bei anderen elektronischen Geräten wie Radios und Tonbandgeräten, Probleme im Funkverkehr zwischen Flugzeug und Tower gegeben.

"Dies ist ein ernstes Problem", fährt sie fort, "und wir können nichts tun, da es auserhalb unseres Zuständigkeitsbereich liegt, obwohl wir gerne etwas unternähmen."

Aber auch die Hersteller von tragbaren Computern äußern sich besorgt. Dexter Francis, Privatpilot und Konstruktionsinginieur bei Osborne Computer in Hayward, Kalifornien, erklärte, er habe einen Computer des Typs Osborne 1 geprüft, der bis jetzt nicht die Verwendung im Flugzeug zugelassen ist. Hierbei habe er festgestellt, daß dieser Interferenzen im Funkfrequenzbereich des Instrumentenlandesystems (ILS) abstrahle.

Francis fügt hinzu, daß tragbare Computer möglicherweise eine ernstzunehmende Quell von Funkfrequenzinterferenzen darstellen können.

"In den Computerschaltkreisen laufen digitale Signale über alle Leiterbahnen der gedruckten Schaltungskarten, die als winzige Antenen wirken", erklärt er. "Grundsätzlich wirkt ein Computer wie eine kleine Antenne für HF-Signale."

"Obwohl der Osborne-Computer die Anforderungen der FCC-Zulassung gemäß Klasse B erfüllt, kann ich damit einen VHF-Drehfunkfeuerempfänger eines Flugzeugs völlig durcheinanderbringen, wenn ich diesem zu nahe komme", erläutert Francis. "Im Grunde genommen kann man sagen, daß jedes elektronische Gerät in der Lage ist, HF-Interferenzen auf einer Bandbreite zu erzeugen, die potentiell gefährlich ist."

Grauzone in Fachwissen

Auch andere Leute sind zu dem Ergebnis gekommen, daß es sich als gefährlich herausstellen könnte, die FCC-Zulassungsrichtlinien als Grundlage für die Entscheidung darüber zu verwenden, ob ein bestimmtes Gerät sicher ist oder nicht.

Ein für die EMI-Abschirmung zuständiger Elektronikingenieur eines Minicomputerherstellers in Cupertino, Kalifornien, äußert gewisse Zweifel über den Wert der FCC-Zulassung für elektronische Geräte gemäß Klasse B zur Verwendung in Privathaushalten.

"Die Zulassung gemäß Klasse B ist noch keine Garantie für Sicherheit", erklärt ein Ingenieur, "sie besagt lediglich, daß dieses Gerät an einem Punkt im Laufe der Fertigung so angelegt ist, daß es nur eine bestimmte Menge elektromagnetischer Interferenzen abstrahlt."

Teleram, Hersteller des aktentaschengroßen Computers Teleram 3000, erhielt bereits vor langer Zeit die Zulassung der Klasse B; einem Firmensprecher zufolge hatten Angestellte von Teleram keinerlei Probleme bei Verwendung ihrer Computer in Flugzeugen. Laut Ed Juge, einem der leitenden Angestellten von Radio Shack, die für die Einführung des Modells 100 zuständig waren, "ist niemand bereit, eine allgemein gültige Aussage" bezüglich der Sicherheit tragbarer Computer in Flugzeugen zu machen.

Gemäß Juge ist Radio Shack von den Fluggesellschaften mitgeteilt worden, eine Entscheidung über die Sicherheit des Modells 100 könne in Erwägung gezogen werden, wenn Radio Shack ausreichend Informationen liefern könnte, mit denen die Sicherheit des Computers nachzuweisen sei. Diese Informationen würden Berichte von Fluggästen über die Verwendung ihrer Geräte ohne Beanstandungen aus dem Cockpit umfassen.

Regionale Fluggesellschaften

Die Vorschrift über die Verwendung elektronischer Geräte an Bord eines Flugzeugs trägt die Bezeichnung FAA-Vorschrift 91.19. Sie besagt, daß keine Person ein tragbares elektronisches Gerät benutzen darf, wenn es die Navigations- und Kommunikationssysteme des Flugzeugs stört.

Die Verwendung von vier Gerätetypen wird in einem anderer Abschnitt dieser FAA-Vorschrift ausdrücklich genehmigt. Hierbei handelt es sich um tragbare Diktiergeräte, Hörgeräte, Herzschrittmacher und Elektrorasierer. Dann wird die Vorschrift sehr vage und gestattet die Verwendung von ".... allen anderen tragbaren elektronischen Geräten, für die der Flugzeugbetreiber festgestellt hat, daß sie keine Störung des Navigations- oder Kommunikationssystems des Flugzeugs verursachen, in dem sie verwendet werden ".

Die Regional Airline Association (RAA) mit Sitz in Washington, D.C, gab folgende Stellungnahme ab: "Tragbare Computer sind in Flugzeugen als Handgepäck erlaubt. Es ist jedoch nicht gestattet, die Computer auch tatsächlich zu benutzen, da sie den Funkverkehr stören." Diese Erklärung der RAA steht für Dutzende kleiner regionaler Fluggesellschaften, die kleine Städte in den USA anfliegen.

Keine große Fluggesellschaft hat ein absolutes Verbot gegen die Benutzung von Computern während des Flugs erlassen, aber es hat viele Einzelfälle gegeben, in denen das Begleitpersonal die Benutzung von Computern untersagt hat. In einigen Fällen haben auch die Piloten verlangt, derartige Geräte abzuschalten.

Diese anderen Fluggesellschaften interpretieren die FAA-Vorschrift 91.19 auf verschiedene Weise:

Nat Harwell, Sprecher der Delta Airlines, erklärt, daß die Passagiere batteriebetriebene Computer benutzen können, solange kein externes Netzteil elektronische Impulse oder HF-Signale abstrahlt". Bei Delta Airlines ist die Benutzung tragbarer Radios an Bord von Flugzeugen untersagt, da deren elektromagnetische Impulse die Navigationssysteme verwirren können".

Harwell ist dieser Sache bei Julian May, dem Vizepräsidenten der Technischen Abteilung von Delta Airlines weiter nachgegangen. Dieser erklärte, daß die Verwendung von Computern während des Flugs "kein Problem" darstelle. Harwell gab jedoch zu, daß die Piloten bei allen Linienflügen berechtigt seien, bei Bedarf von den Fluggästen zu verlangen, ihre Computer abzuschalten.

Mangelhafte Publikation

Die Fluggäste werden nicht bei allen Flügen über die jeweilige Politik der Fluggesellschaft in bezug auf die Verwendung tragbarer Computer unterrichtet. Die Fluggesellschaft Republic veröffentlicht ihre Interpretation der FAA-Vorschrift auf der Rückseite jeder Ausgabe der Republic Scene ihres monatlichen Bordmagazins.

Unter der Überschrift "Ihre Sicherheits-Checkliste" weist Republic darauf hin, daß "gewisse elektronische Geräte wie tragbare Fernseher, Computerspiele oder Radios, die Instrumente des Flugzeugs stören können; benutzen Sie diese nicht während des Fluges."

Dies ist die spezifische Interpretation der FAA-Vorschrift 91.19 der Fluggesellschaft Republic. Robert J. Gibbons, Sprecher von Republic, weist darauf hin, daß Personal Computer hierin nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. "Bei einigen Flügen werden Sie diese Geräte benutzen können", fährt er fort.

Laut Gibbons bürdet die FAA den Fluggesellschaften eine schwere Last auf, wenn sie verlangt, die Sicherheit von tragbaren Computern zu beurteilen. "Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir hingehen und alle Geräte kaufen (um sie zu prüfen)", fügt er hinzu.

Gibbons empfiehlt Fluggästen, die ihren Computer während des Flugs benutzen wollen, das Begleitpersonal hiervon vor dem Start in Kenntnis zu setzen. Auf diese Weise kann der Pilot informiert werden, der aufgrund früherer Erfahrungen oder seiner Instrumentenanzeige bei eingeschaltetem Computer entscheidet, ob dies gefahrlos möglich ist.

Aber selbst ein Anzeige- oder Meßwert kann die Möglichkeit nicht völlig ausschließen, daß der Computer möglicherweise dennoch die Ausrüstung des Flugzeugs stört.

Entscheidungsspielraum

Im Moment sollen die PSA-Passagiere, laut McKown, das Flugpersonal vor dem Start unterrichten."Einige werden ja sagen, andere nein."

Die Vorschrift bei TWA kann als sehr lasch bezeichnet werden. Sally McElwreath, Leiterin der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, erklärt, daß die Computer klein genug sein müssen, um in den zur Verfügung stehenden Handgepäckplatz zu passen - hierbei werden etwaige elektromagnetische Eigenschaften des Computers völlig außer acht gelassen. Auf die Frage nach möglichen elektronischen Interferenzen erklärt McElwreath: "Bis heute haben wir damit noch keine Probleme gehabt."

Laut Linda Dozier, Leiterin der PR-Abteilung von Western Airlines, dürfen ihre Passagiere aktentaschengroße, tragbare Computer während der Flüge benutzen. Sie fügt jedoch hinzu, daß das Flugpersonal natürlich berechtigt ist, auf ein Abschalten der Geräte zu bestehen, wenn entsprechende Befehle aus dem Cockpit erteilt werden.

Linda Dozier weist darauf hin, daß jedes unangemessene Verbot tragbarer Computer Geschäftsreisende verärgern könnte, von denen tragbare Computer in immer stärkerem Maße verwendet werden. "Natürlich wollen wir uns auch um deren Bedürfnisse kümmern", fügt sie hinzu.

Das vielleicht extremste Beispiel für die Verwirrung der Fluggesellschaften in Zusammenhang mit der Vorschrift über tragbare Computer in Flugzeugen ist die Antwort von Pan American Airlines. Ein Sprecher dieses internationalen Luftfahrtriesen verwies an die FAA, die zuvor an die Fluggesellschaften verwiesen hatte.