Baum billigt neue Richtlinien für Informationssammlungen:

Polizeidateien-Handling kodifiziert

27.02.1981

BONN (bi) - Neue Richtlinien für die Informationssammlungen der Polizeibehörden hat jetzt der Bundesinnenminister Gerhart Baum gebilligt. Sie sollen in den meisten Bundesländern vom 1. März an gelten. Auch die Personen-Dateien beim Bundeskriminalamt (BKA) fallen darunter. Andreas Schoeler, Staatssekretär des Innenministeriums, sprach von einem "ersten Schritt eines Konzepts zur Durchführung bereichsspezifischer Datenschutzregelungen". Spezielle "Richtlinien für die Führer kriminalpolizeilicher Sammlungen" (KpS) sehen "eine spezielle Datensperre zwischen Polizei und den im geheimen arbeitenden Diensten", wie die Süddeutsche Zeitung interpretiert, nicht vor.

Die neuen Maßgaben sehen allerdings unter anderem eine "Selbstverständlichkeit" (Süddeutsche Zeitung) vor, nämlich, daß dem Bürger Auskunft gegeben werden muß, ob und welche Informationen über ihn bei der Polizei gespeichert worden sind, allerdings nicht, falls "ein öffentliches Interesse an der Geheimhaltung überwiegt".

Die Landes-Datenschutzbeauftragten äußerten sich befriedigt über die Regelung. Staatssekretär Schoeler berichtete weiter, daß in Zukunft nur noch der Präsident des BKA Dateien einrichten dürfe. Mitwirken sollten dabei die Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dem "Einwirkungsmöglichkeiten" eingeräumt worden seien. Der Bundesinnenminister müsse "sofort unterrichtet werden und der Datei zustimmen", formuliert die Frankfurter Rundschau; ferner: "Für die Führung der Dateien soll es künftig feste Regelungen geben. Genannt werden müssen in einer besonderen Anordnung die gesetzliche Grundlage, der Zweck, der betroffene Personenkreis, die Arten der Daten, Sperrungs- und Löschungsfristen und Auskunftsregelungen."

Der Text der Richtlinien wird im "Gemeinsamen Ministerblatt" veröffentlicht, nach Auskunft des Pressesprechers des Bundesinnenministeriums "vermutlich im März".