Cyber-Diebstahl

Polizei ermittelt in Online-Game

30.01.2009
Von pte pte
Die Bochumer Polizei hat Ermittlungen wegen eines Eigentumsdelikts aufgenommen. Dass es sich dabei um den Diebstahl virtueller Güter in einem Online-Spiel handelt, macht die Untersuchung zum Präzedenzfall in Deutschland.

Einem Teilnehmer am Internet-Fantasygame Metin2 kamen verschiedene Ausrüstungsgegenstände seiner Spielfigur auf unerklärliche Weise abhanden, worauf er Anzeige erstattete. Diese haben neben einem hohen persönlichen auch einen materiellen Wert. Gegen den Einsatz baren Geldes in Höhe von über 1.000 Euro hat der Betroffene seinen Avatar mit Upgrades wie Phönixschuhen, Siamesenmesser oder Himmelstränenarmbändern ausgestattet. Darüber hinaus fehlen nunmehr satte sieben Millionen der Spielgeldwährung Yang auf dem Account des geschädigten Users. Die Polizei ermittelt nun im Cyberspace.

Weggezaubert? Polizei ermittelt im Internet-Fantasy-Spiel Metin 2.
Weggezaubert? Polizei ermittelt im Internet-Fantasy-Spiel Metin 2.
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"Hierbei handelt es sich um einen neuen Rechtsbereich, der noch der Klärung einiger Abgrenzungsfragen bedarf. Allerdings stellt der Fall vor dem Gesetz per Definition keinen Diebstahl dar, da Diebstahl Güter betrifft, die man greifen kann", heißt es vom BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) auf Anfrage von pressetext. So definiert das Strafgesetzbuch Diebstahl als "Entwendung einer fremden beweglichen Sache". Dass es sich bei der Aneignung fremder, nicht realer Gegenstände dennoch um ein Verbrechen handelt, das strafrechtliche Konsequenzen haben kann, zeigen die Ermittlungen des Fachkommissariats, das den potenziellen Täter wegen des Ausspähens von Daten verfolgt.

Vonseiten der Behörden muss vorerst dennoch abgeklärt werden, ob es sich bei dem Fall tatsächlich um ein Delikt, etwa durch einen Hacker verübt, oder um eine Fehlfunktion des Gameservers handelt. Dem Opfer zufolge wurde das Passwort, mit dem der Zugang zu dem Spieleraccount geschützt sein sollte, nicht an Dritte weitergegeben. Auf Anfrage beim Betreiber des Online-Games wurde zudem mitgeteilt, dass jedoch auch keinerlei technische Probleme aufgetreten seien. Glaubt man den Angaben, sind die Untersuchungen der Polizei wohl durchaus gerechtfertigt. Haben diese Erfolg, drohen dem Täter wegen Datenausspähung und -veränderung neben Geldstrafen bis zu zwei Jahre Haft.

"Greifbare Werte oder nur Einsen und Nullen? Manch einer wird es als Spinnerei abtun, doch für Millionen von Spielern sind diese Werte so greifbar wie das Besteck in der Schublade", heißt es in einer Mitteilung der Bochumer Polizei zu dem Fall. Ob es sich bei virtuellen Gütern um greifbare Werte handelt ist auch Kern der Debatte um die mögliche Besteuerung des Handels mit Online-Gegenständen. So erwägen etwa US-Behörden die Einführung einer Steuer auf Transaktionen in virtuellen Welten wie World of Warcraft oder Second Life. Einschlägige gesetzliche Bestimmungen zielen bisher jedoch ausschließlich auf die Besteuerung realer Gegenstände ab. Wie im Diebstahlsfall seien für die Einführung einer derartigen Steuer daher nationale Gesetzesanpassungen als auch die Erarbeitung internationaler Abkommen erforderlich. (pte)