Pauschaler Nutzungswert

Pkw-Privatnutzung - Daumenschrauben werden angezogen

07.05.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Klammheimliche Verschärfung

Damit, so betont Passau, hat das BMF klammheimlich durch die Hintertür eine Verschärfung herbeigeführt, da die private Nutzungsentnahme nach den früheren BMF-Schreiben bei demselben Beispiel nur für drei Kraftfahrzeuge anzusetzen war.

Darüber hinaus sieht das BMF-Schreiben u. a. auch vor, dass der geldwerte Vorteil in Höhe von 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat auch dann anzusetzen ist, wenn der Dienstwagen nur in wenigen Fällen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird. Damit setze sich das BMF über zwei anderslautende Urteile des Bundesfinanzhofs hinweg.

Allerdings, so betont Passau, könnten betroffene Unternehmer dagegen Einspruch einlegen, da beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 54/09 zu dieser Frage erneut ein Verfahren anhängig sei.

Passau empfiehlt daher dringend, steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www-pani-c.de und www.duv-verband.de