Pflichtangaben in E-Mails: Fragen Sie unsere Experten

15.02.2007
Seit Januar 2007 gilt ein neues Gesetz, das Pflichtangaben in allen geschäftlich versandten E-Mails vorschreibt. Wir haben für Sie, liebe Leser, ein Forum eingerichtet, in dem Sie kostenlose Rechtsberatung einholen können.

Vor einigen Wochen wiesen wir in einem Beitrag in der COMPUTERWOCHE darauf hin, dass seit Januar 2007 das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG) gültig ist. Es sieht unter anderem vor, dass geschäftliche E-Mails, wie im Briefverkehr längst Pflicht, Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, Registergericht und Handelsregister-Nummer enthalten müssen.

Was zunächst wie eine einfache Formalität aussieht, erweist sich in manchen Unternehmen als handfestes Problem, wie erste Beiträge in unserem kürzlich eingerichteten Forum zum Thema zeigen. Beispielsweise wird dort gefragt, ob das Gesetz auch für Freiberufler und GbRs bindend ist, wie Unternehmen mit einem Hauptsitz im EU-Ausland zu verfahren haben und was zu beachten ist, wenn es eine Haupt- und viele Zweigniederlassungen gibt oder mehrere GmbHs mit unterschiedlichem Geschäftsauftrag.

Die Münchner Rechtsanwälte Martin Schweinoch und Christoph Richter haben sich dankenswerter Weise bereit erklärt, unseren Lesern im Forum für rechtliche Fragen zur Verfügung zu stehen. Außerdem haben wir mit Hilfe der Experten die häufigsten Fragen zum Thema zusammengestellt und beantwortet. Nutzen Sie die Chance und informieren Sie sich! (hv)