Schweizer Brainware-Advisors

Pesonalberatung andersrum

16.05.1975

ZÜRICH - Im Nachbarland Schweiz macht die auf den EDV-Bereich spezialisierte Züricher Computer Brainware Advisors AG (cba) ganz legal mit der Beratung und Vermittlung stellungssuchender beziehungsweise veränderungswilliger DV-Fachkräfte gute Geschäfte. In der Bundesrepublik wäre das unerlaubte Arbeitsvermittlung.

cba-Geschäftsführer Thaddeaus Brodmann (48), Ex-NCR-Direktor, hat mit drei seiner Mitarbeiter in den eindreiviertel Jahren seit Geschäftsgründung für seine NCR Century 150 eine Datenbank aufgebaut. In ihr sind, nach 30 Wirtschaftsregionen aufgeteilt, alle 2400 Schweizer Firmen gespeichert, die eine EDV-Anlage unterhalten, und zwar nach folgendem Informations-Schema: Betriebsgröße und Branche, Anlagen-Typus und Größe.

Programmierte Kandidaten-Kurzbewerbung

Den veränderungswilligen Datenverarbeiter unterziehen die Brainware-Psychologen einem sogenannten Persönlichkeitstest, der Grundlage ist für die Kandidaten-Kurzbewerbung. Diese enthält alle relevanten Daten wie Schulbildung, Berufserfahrung- und Fähigkeiten, gewünschte Tätigkeit (zum Beispiel an welcher Anlage), erwartetes Jahreseinkommen, bevorzugten Arbeitsort.

Die Kurzbewerbung wird dem Computer eingegeben. Entsprechend den Angaben werden nun die regional in Frage kommenden Anschriften der potentiellen Arbeitgeber von der Datenbank abgerufen, und nur ihnen wird die Kandidaten-Kurzbewerbung als Computer-Brief übersandt.

Für einen vermittelten Datenverarbeiter zahlen Schweizer Arbeitgeber zehn Prozent seines vereinbarten Jahressalärs. Die Durchschnittsgehälter liegen derzeit zwischen 30 000 und 70 000 Franken. Bislang, so Brodmann, hat die cba über 50 Datenverarbeitern, zumeist Operatoren, Programmierern und Systemanalytikern, zu einer neuen Stellung in der Schweiz verholfen.

Falsche Hoffnung

Die Hoffnung, seinen Expansionsdrang auch auf die Bundesrepublik ausdehnen zu können, wird Brodmann wohl bis auf weiteres begraben müssen. Enttäuscht meinte er, als er von CW erfuhr, daß diese Art von Stellenbeschaffung hierzulande nur dem Staat, nicht aber Privat-Unternehmen erlaubt sei: "Ich hatte mir schon ernsthaft überlegt, in München eine Filiale zu eröffnen."