Hessische ÖTV vereinbart Tarifvertrag über Arbeit an Computern:

Personalräte reden bei DV-Planung mit

27.03.1987

FRANKFURT (CW) - Vertragliche Möglichkeiten, wie der Einsatz neuer Technik zu gestalten sei, hat die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) in Hessen vereinbart. Diese Regelung umfaßt auch weitgehende Schutzrechte für Arbeitnehmer.

"Bundesweit tarifpolitische Pilotfunktion" schreibt der Vorsitzende der hessischen ÖTV, Herbert Mai, einem Vertrag zu, der von seiner Organisation mit dem Land Hessen geschlossen wurde. Im "Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen an Geräten der Informationstechnik", vor allem Bildschirmarbeitsplätzen, sei es erstmals gelungen, mit einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vertragliche Möglichkeiten zur Gestaltung der neuen Technik zu vereinbaren. Außerdem habe man sich mit dem Land Hessen auf weitgehende Schutzrechte verständigen können.

Als "Kernstück" und "Neuland" im öffentlichen Dienst bezeichneten sie dabei zwei Paragraphen, die vertraglich verankern, daß die Personalräte frühzeitig von der Umstellung auf neue Technik informiert werden. Noch im Planungsstadium sollen sie "gestaltend" eingreifen können. Die neue Technik selbst soll so eingesetzt werden, daß "Handlungs- und Entscheidungsspielräume" von Arbeitnehmern erweitert werden, ihr Anteil an schematischen Arbeitsabläufen verringert wird.

Außerdem enthält das Vertragswerk Schutzvorschriften, zum Beispiel für ältere Arbeitnehmer und Schwangere. Geregelt ist auch, daß sich durch die neue Technik der Verdienst der Beschäftigten nicht verringern darf.