Personalkosten lassen sich kaum drücken

06.10.2005
Von Eberhart Schott

Neben den rechtlichen und organisatorischen Bedingungen gibt es ein weiteres Motiv, den Betriebsübergang für die neuen Mitarbeiter eher großzügig zu gestalten. So lassen sich offene und verdeckte Widerstände verhindern, denn eine opponierende Belegschaft kann für erhebliche Problemen zu Beginn einer Outsourcing-Beziehung sorgen, und das ist für den Anbieter alles andere als wünschenswert.

Die Rechtslage

Der Paragraf 613a aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt den Betriebsübergang für Mitarbeiter in Outsourcing-Projekten. Er sieht unter anderem vor, dass

• der Inhalt des Arbeitsverhältnisses nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden darf;

• der Arbeitgeber eine Informationspflicht gegenüber den betroffenen Mitarbeitern hat.

• keine Kündigungen aufgrund des Betriebsübergangs ausgesprochen werden dürfen;

• die Mitarbeiter innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können.

Auch die Möglichkeiten, nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen zum Nachteil der Arbeitnehmer zu verändern, sind im Interesse des Betriebsfriedens kaum praktikabel und scheitern oft an der Widerstandskraft des jeweiligen Betriebsrats. Zwar endet der durch den Paragrafen 613a gewährleistete Besitzstandsschutz nach zwölf Monaten, allerdings gelten die normalen Arbeitnehmerrechte, die einer Senkung der Arbeitskosten in Deutschland klare Grenzen setzen.

Daher bleibt den IT-Dienstleistern oft nur der Weg, die Personalkosten zu senken, indem sie die in vielen Unternehmen tätigen und teuren Freiberufler durch günstigere interne Kräfte ersetzen. Rechtlich ist dieser Schritt einfacher, denn die freien Mitarbeiter fallen nicht unter den Schutz des Paragrafen 613a. Allerdings haben sich die externen Experten, die nicht selten schon seit Jahren in den Unternehmen tätig sind, oft Wissensmonopole geschaffen, die sie unverzichtbar machen und die sie sogar manchmal dazu nutzen können, nach dem Übergang noch höhere Preise durchzusetzen.

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