EDV und Recht

PC-Discounter muß Kunden nicht beraten

10.04.1998

Von einem PC-Discounter darf ein Kunde keine umfassende Beratung vor Kaufabschluß verlangen. Wird der Kunde falsch beraten, kann er daraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Erweist sich der Rechner für den vorgesehenen Zweck des Käufers als unbrauchbar und hatte der Verkäufer ersichtlich keinen Einblick in die Arbeitsabläufe des Kunden, liegt keine Zusicherung der Eignung durch den Verkäufer vor. Das Risiko trägt der Käufer.

Das Oberlandgericht Hamm hat ferner entschieden, daß beim Kauf eines Computers in einem Ladenlokal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers selbst dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie erst an der Kasse, zusammen mit der Rechnung beziehungsweise Quittung, übergeben werden.

(OLG Hamm, Urteil vom 13. Januar 1997, Az.: 13 U 104/96, veröffentlicht als Leitsatz in Computer und Recht 1997, 691).