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P2P-Nutzer in den USA müssen nicht ins Gefängnis

23.11.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der US-Senat hat das Strafmaß für Verstöße gegen das Urheberrecht neu regelt. Demnach werden Anwender von P2P-Tauschbörsen (Peer to Peer) nicht mit Gefängnisstrafen belegt. Der ursprüngliche Entwurf des Judicary Committee des Senats sah eine dreijährige Haftstrafe für P2P-Nutzer vor, denen der Tausch von mehr als 1000 urheberrechtlich geschützten Werken nachgewiesen werden kann.

Bis zu drei Jahren Haft riskieren allerdings Kinobesucher, die heimlich mit der Videokamera mitfilmen und diese Mitschnitte anschließend weiterverbreiten. Auch Hackern oder Insidern, die Filme oder Musikalben noch vor der offiziellen Markteinführung verteilen, drohen höhere Strafen als bisher.

Künftig ist es außerdem erlaubt, Werbeblöcke oder als jugendgefährdend eingestufte Szenen aus Filmen herauszuschneiden. Die Filmindustrie sah ihr Urheberrecht verletzt, weil Dienste wie Clearplay Hollywood-Streifen ausstrahlten, aus denen Gewalt- und Sexszenen entfernt waren. (lex)