Zehn goldene Regeln

Outsourcing von Datenschutz

11.02.2008
Von Stefan Straub

8. Die Umsetzung des Datenschutzkonzepts unterstützen

Der externe Datenschutzbeauftragte kann nichts ohne Zustimmung des Unternehmens ändern oder implementieren. Hier gilt: Der Berater berät, der Geschäftsführer beschließt und trägt dafür die Verantwortung.

Liegt nun ein vom Unternehmen abgesegneter Maßnahmenkatalog vor, ist dieser umgehend umzusetzen. Dabei sollten die Fortschritte in der Realisierung der Maßnahmen laufend überprüft - oder die Kontrolle an den Datenschutzbeauftragten übertragen werden.