Zehn goldene Regeln

Outsourcing von Datenschutz

11.02.2008
Von Stefan Straub

5. Einen Arbeitsplatz für den Berater einrichten

Da der externe Datenschutzbeauftragte im Idealfall mehr als die Hälfte der vereinbarten Stunden im Unternehmen anwesend ist, sollte ihm ein Arbeitsplatz mit PC und Telefon zur Verfügung stehen. Die Zugriffsrechte auf die Firmendaten sind vorab zu klären. Die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten sollte der eines festen freien Mitarbeiters entsprechen.