Zehn goldene Regeln

Outsourcing von Datenschutz

11.02.2008
Von Stefan Straub

10. Regelmäßige Berichterstattung fordern

Es empfiehlt sich, von dem Datenschutzbeauftragten regelmäßige Reports über seine Arbeit einzufordern - denn nur Transparenz schafft Vertrauen. Üblicherweise erhält die Geschäftsführung einen Jahresbericht mit den jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten, den identifizierten Problemen und deren Lösung.

Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, umfassende Datenschutzvorkehrungen zu treffen - und sollten diese auch im eigenen Interesse konsequent durchsetzen. Denn im Fall eines Datenmissbrauchs drohen Vertrauensverlust bei Mitarbeitern, Partnern und Kunden, enorme Kosten und natürlich rechtliche Konsequenzen. So sieht der Gesetzgeber bei Verstößen im Umgang mit personenbezogenen Daten Strafen von bis zu 250 000 Euro vor. Wer keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, obwohl er nach Paragraf 4f BDSG müsste, dem drohen Bußgelder von immerhin bis zu 25.000 Euro. (kf)