Outsourcing und die Rechtsfolgen für Beschäftigte

13.12.2005
Von Mark Roach

Gewerkschaften beraten

In dieser Übergangszeit sollte schnellstmöglich in dem neuen Betrieb ein eigener Betriebsrat gebildet werden, der dann aus eigenem Recht die Interessen der Belegschaft sinn- und kraftvoll vertritt. Auch Betriebsräte sind gut beraten, sich helfen zu lassen. Zu vielschichtig sind die Probleme, zu komplex die Fragen. Manche Themen lassen sich auf dem Weg des Betriebsverfassungsgesetzes auch gar nicht befriedigend lösen. Tarifrecht kann da helfen. Gewerkschaften sind die erste Beratungsadresse für Betriebsräte und Belegschaften.