Was sich bewährt hat, bleibt
Daneben gibt es ein paar Vertragspunkte, die sich schon beim ersten Outsourcing-Kontrakt als nützlich erwiesen haben. Sie wurden in das neue Abkommen übernommen:
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Integrierte Benchmarks: "Darauf würde ich nie verzichten", konstatiert Weißenberger. Der Abgleich der eingekauften IT-Leistung mit dem aktuellen Marktangebot sei auch während einer kürzeren Laufzeit wichtig (siehe auch: "Verantwortung ist nicht übertragbar")
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Migration nach Plan: "Der Übergang war schon im ersten Vertrag gut geregelt", sagt die IT-Chefin. Beispielsweise war geklärt, inwieweit das Serviceunternehmen beim Übergang aktiv Hand anzulegen hat ("sieh auch: "Am Anfang ans Ende denken")