Beklagte nennen Vorwurf reines Geschwätz, doch

OSF-Gruppe beantragt keine Einstellung des Verfahrens

05.07.1991

MÜNCHEN (CW) - Die seit Anfang dieses Jahres laufenden Antitrust-Ermittlungen gegen die Open Software Foundation (OSF), Digital Equipment und Hewlett-Packard münden in ein reguläres Verfahren.

In ihren bisherigen gerichtlichen Stellungnahmen haben die beklagten Parteien darauf verzichtet, einen Antrag auf generelle Abweisung der Klage von Addamax zu stellen.

Der Kläger wirft der OSF vor, bei der Auswahl der Softwaretechniken von Drittanbietern unlautere Methoden angewandt und Mitglieder der Organisation bevorzugt zu haben (siehe auch CW Nr. 5 vom 1. Februar 1991, Seite 1:"OSF im Zwielicht: In den USA ermittelt die Antitrust-Behörde").

Das Erwirken einer Klageabweisung entspricht dem britischen Branchendienst "Computergram" zufolge der üblichen Vorgehensweise großer Unternehmen in solchen Fällen. Eine solche Klageabweisung führe zu einem langwierigen und teuren Papierkrieg, der die finanziell besser gestellte Seite - hier die OSF und ihre Mitglieder - begünstige.

Die Briten deuten den Verzicht auf diese Möglichkeit, Addamax finanziell zur Aufgabe der Vorwürfe zu zwingen, als Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens. Ganz anders die Sicht der OSF: Dort hoffen die Verantwortlichen auf eine endgültige Klärung der Sachlage durch ein rasches Urteil. Im übrigen hat sich das Management der Organisation aus Publicity-Gründen darauf geeinigt, sowenig wie möglich über die Sache zu reden.