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Oracle darf Akten einsehen

22.03.2004

Das US-amerikanische Justizministerium versucht derzeit, zusammen mit Staatsanwälten aus verschiedenen US-Bundesstaaten die von Oracle angestrebte feindliche Übernahme des Konkurrenten Peoplesoft per Gersichtsbeschluss zu stoppen. Sollte die Akquisition gelingen, hätte dies nachteilige Folgen für den Wettbewerb im Markt für Business-Applikationen, argumentieren die Behörden. Um dies zu untermauern, haben die Anwälte der US-Justiz vertrauliche Informationen von Kunden, Partnern sowie Wettbewerben wie SAP und Microsoft angefordert. Diese Akten dürfe jedoch auch Oracle einsehen, entschied der für das Verfahren zuständige Bezirksrichter Vaughn Walker. Der Datenbankspezialist sei sonst nicht in der Lage,

sich gegen die Anklage zu verteidigen.

Das Material enthalte jedoch vertrauliche Informationen von Seiten der Oracle-Konkurrenten, warnen deren Anwälte. Dazu gehörten beispielsweise Informationen zu Preisen und Ausschreibungen, die noch liefen. Diese Daten könnten Oracle einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Einzelne Firmen forderten deshalb bereits, Oracle den Zugang zu diesen Informationen zu verwehren. Dieses Ansinnen wies Richter Walker allerdings zurück. Er habe nicht vor, die Oracle-Anwälte zu benachteiligen. Es werde jedoch strenge Auflagen geben, was den Gebrauch des Materials betreffe, kündigte er an. (ba)