Aufklärung tut Not

OpenOffice geht gegen Abofallen und Abzocker vor

16.09.2009
Von pte pte

Suchmaschinen in der Pflicht

Mit der Kampagne will OpenOffice ein Zeichen setzen. "Während die einen ehrenamtlich für eine gute Sache arbeiten, schlagen andere daraus schamlos Kapital. Das darf einfach nicht sein", so Effenberger. Besonders die Suchmaschinenbetreiber nimmt er in die Pflicht. Diese sollen durch die Kampagne darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie als Teil des Abzock-Systems benutzt werden und mit jeder Anzeige zudem noch Geld verdienen. Urbanski glaubt allerdings kaum, dass die Suchmaschinenanbieter einlenken werden. "Werbung zu schalten liegt im Geschäftsinteresse der Betreiber", sagt er. Suchmaschinenhersteller wie Google würden sich ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie gegen die Werber vorgehen.

Abofallen sind zwar ein weltweites Phänomen, trotzdem verzichten viele große Hersteller von Antivirensoftware darauf, Schutz vor der Abzocke in ihre Produkte zu integrieren. Der Aufwand, die Seiten zu untersuchen, die zudem auch ständig ihre URLs wechseln, macht das Vorgehen gegen die Abzocker schwer. Zudem sind Abofallen hierzulande auch nicht grundsätzlich illegal. Sie einfach mithilfe einer Software zu blockieren, könnte zu einer Anzeige vonseiten der Betreiber führen. Wirksamen, in Security-Lösungen integrierten Schutz gibt es vonseiten der Antivirenhersteller deshalb nicht. Eine Software des PC-Magazins "Computer Bild" verspricht zwar Abhilfe, Security-Experten sind allerdings skeptisch. "Diese Abzockseiten wechseln ihre URL extrem häufig. Eine Lösung, die auf einer Blacklist basiert, dürfte es schwer haben", sagt Urbanski.

"Man sollte sich auf keinen Fall Angst machen lassen", sagt Urbanski. Angst sei gewissermaßen das Geschäftsmodell in dieser Branche. Es werden massenhaft Rechnungen oder Mahnungen von Anwälten ausgeschickt, und wenn nur ein Bruchteil der Drohgebärden fruchtet und die Internet-Nutzer zur Zahlung veranlasst, reicht es den Abzockern schon. Man sollte als User aufmerksam durchs Web gehen und generell beim Herunterladen von Software niemals persönliche Daten angeben. "Wenn tatsächlich etwas amtliches im Briefkasten liegt, sollte man unter Wahrung der Fristen Einspruch erheben. Das passiert aber außerordentlich selten, da es ja auch mit finanziellem Aufwand für die Abzocker verbunden ist", sagt Urbanski. Nicht-amtliche Rechnungen und Mahnungen könne man getrost ignorieren. (pte)