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Online-Spielcasinos: WTO bestätigt US-Restriktionen

08.04.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die World Trade Organization (WTO) hat den USA das Recht zugestanden, ihre Einschränkungen für Zugriffe auf Glücksspiel-Seiten im Internet aufrecht zu erhalten. Andererseits müsse der US-amerikanische Gesetzgeber dafür sorgen, dass alle Anbieter von Online-Glücksspielen und -Wetten gleich behandelt würden, mahnt die Welthandelsorganisation an.

Der Karibik-Staat Antigua hatte 2003 vor der WTO geklagt. Die Vorwürfe beziehen sich auf den 1961 verabschiedeten Wire Communications Act der USA, mit dem damals Sportwetten via Telefon reguliert werden sollten. Das Gesetz sei nötig, um die öffentliche Moral und Ordnung zu gewährleisten, argumentierte der Gesetzgeber. Die Verordnung wird heute auch für Glücksspiel und Wetten im Internet angewandt.

Die Restriktionen verstießen grundsätzlich nicht gegen internationales Recht, konzedierten die WTO-Verantwortlichen. Jedoch habe die USA eine Gleichbehandlung in- und ausländischer Glückspielanbieter nicht belegen können. Eine ungleiche Anwendung des Gesetzes würde international geltende Handelsverordnungen verletzen. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf.

Beide Seiten verbuchten den Spruch als Sieg. Die WTO habe die Rechtmäßigkeit der US-amerikanischen Glücksspieleinschränkungen bestätigt, interpretiert Peter Allgeier vom US-Handelsministerium. Online-Kasinos aus Antigua müssten nun wie US-amerikanische Internet-Spielhöllen behandelt werden, folgert Mark Mendel, Anwalt der Regierung von Antigua. Der Karibik-Staat erwirtschaftet mittlerweile rund zehn Prozent seines Bruttoinlandsprodukts mit Online-Spielkasinos. (ba)