Web

Online-Musikdienste sind einen Schritt weiter

17.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Musikverlage und Plattenfirmen haben am vergangenen Freitag angeblich ein vorläufiges Abkommen geschlossen, das den Vertrieb von digitaler Musik im Internet regelt. Das berichtet die US-Publikation "Wall Street Journal" unter Berufung auf eingeweihte Kreise. Sollte es zu einer endgültigen Einigung kommen, dürfte das größte Hindernis für die geplanten Online-Musikdienste der Plattenfirmen Musicnet (AOL Time Warner, EMI Group, Bertelsmann und Real Networks) und Pressplay (Sony und Vivendi Universal) aus dem Weg geräumt sein. Ohne eine Einigung liefen die Internet-Musikdienste Gefahr, von den Verlagen wegen Copyright-Verletzung verklagt zu werden. Die Plattenfirmen besitzen die Rechte an den Aufnahmen der Lieder, die Verlage jedoch die Rechte an den Songs selbst.

Im Rahmen des vorläufigen Abkommens werden die Labels den entsprechenden Verlagen eine Million Dollar im Voraus für die Verwendung der Lieder im Internet bezahlen. Beide Seiten werden ihre Verhandlungen fortsetzen, um eine endgültige Lizenzgebühr festzulegen. Sollte es zu keiner abschließenden Einigung kommen, wird das U.S. Copyright Office über die Angelegenheit entscheiden. Die Plattenfirmen, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) vertreten werden, und die Verlage, deren Interessen von der National Music Publisher´s Association wahrgenommen werden, verhandeln bereits seit Jahren über eine Lösung ihres Interessenkonflikts. Musikverlage und Labels sind oft verschiedene Einheiten einer einzigen Firma.