DV und Recht

Online-Dienst: Saftige Abrechnung

25.11.1998

MÜNCHEN (CW) - Der Anwender eines Online-Dienstes erhielt eine Rechnung, wonach er innerhalb von zwei Monaten über 400 Mal jeweils zwischen einer Minute und sechs Stunden den Dienst genutzt haben soll. Nach Auskunft des Betroffenen war dies jedoch nicht der Fall. Die Abrechnungen des Online-Service gelten nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe indes solange als richtig, bis der Anwender einen konkreten möglichen anderen Ablauf des Geschehens darlegt. Dies war hier nicht ausreichend gegeben, so daß der Betroffene die Rechnung bezahlen mußte. Mit Paßwörtern sollte daher sehr sorgfältig umgegangen werden.