DV und Recht/Eine Welt voller Plagiate

Online-Detektive sichern Markenschutz im Web

11.06.2004
Rolex-Uhren bei Ebay für 15 Euro? Pokemon-Websites mit Pornobildern? Im Internet ist alles möglich, auch wenn in der Regel andere die Zeche zahlen. Vor allem Markenartikler tun sich schwer, dem globalen Online-Angriff auf das Recht Widerstand entgegenzusetzen - speziell, wenn ihnen gar nicht bekannt ist, dass der gute Name kompromittiert wurde. Von Tobias Wann*

Nirgendwo sonst wird derart betrogen, gelogen und hintergangen wie im Internet. Fälschungen, Raubkopien und Graumarktprodukte werden online vertrieben, nicht autorisierte Logos eingesetzt, geschäftsschädigende Gerüchte in Umlauf gebracht und Domains "gegrabbt" - das Internet als "Wilder Westen". Ziel der Kriminellen ist es dabei meist, den Surfern unter dem Deckmantel etablierter Marken das Geld aus der Tasche zu ziehen. Unternehmen bemerken oft erst, dass sie zum Opfer krimineller Machenschaften geworden sind, wenn unerklärliche Einkommenseinbußen auftreten. Meist sind dann langfristige Image- und Markenwertverluste nicht mehr abzuwenden.

Marken bilden Vertrauen

Kaum ein Unternehmen aus der Konsumgüterindustrie bleibt von der Produktpiraterie verschont. Nach Schätzungen der Internationalen Handelskammer werden zehn Prozent des gesamten Welthandelsvolumens durch den Ex- und Import von Fälschungen erzielt. Der daraus entstehende Schaden geht pro Jahr in die Milliarden. Gefälscht werden Konsumartikel jeglicher Art: Uhren, Parfüms, Textilien, Elektrogeräte, Sportartikel, Möbel oder Autoteile. Vertrieben werden die Kopien zunehmend über das Internet. Die Anonymität, die das Netz gewährleistet, macht es zu einem Vertriebs-Tool erster Wahl für Kriminelle.

Der Vertrieb der Fälschungen trifft die Originalhersteller doppelt: Neben finanziellen Einbußen müssen sie zusätzlich erhebliche Image- und Markenwertverluste verschmerzen. Denn eine glaubwürdige Marke ist eines der nützlichsten und wertvollsten Marketing-Instrumente der Hersteller. Sie steht für den guten Namen des Unternehmens, seinen Ruf und sein Image, und in der Regel haben die Originalhersteller enorme Summen dafür investieren müssen. Gerade beim Vertrieb über das Internet kompensieren etablierte Marken das fehlende persönliche Vertrauen. Diese vermeintliche Kundenbeziehung machen sich Produktpiraten zunutze, um den Kunden minderwertigen Ramsch oder Graumarktprodukte anzubieten - oftmals ohne Wissen der Originalhersteller.

Doch nicht nur mit gefälschten Produkten lässt sich schnelles Geld machen. Auch der Traffic auf Web-Seiten ist zu barer Münze geworden - insbesondere dann, wenn kostenpflichtige Inhalte abgerufen werden können. In der Hoffnung, viele Surfer auf die eigene Seite zu ziehen, bedienen sich etwa Anbieter pornografischer Inhalte etablierter Marken für die Domain-Namen. Der Spielekonzern Nintendo beispielsweise kämpft kontinuierlich gegen die Verwendung der Namen "Mario Bros." oder "Pokemon" in den Web-Adressen pornografischer Online-Angebote.

Dabei sind kriminelle Machenschaften keineswegs auf die Konsumgüterindustrie beschränkt. Auch die Finanzbranche ist zunehmend betroffen. Das Prinzip ist ähnlich: Kriminelle nutzen Marken, Logos und Web-Adressen renommierter Institutionen, um sich das Vertrauen der Kunden zu erschleichen. Dies gilt auch für die so genannten Phishing-Mails, die derzeit die E-Mail-Postfächer überfluten. Betrüger versenden E-Mails mit Logos und Web-Adressen renommierter Institute, so dass die Empfänger glauben, eine Mail von ihrer Bank bekommen zu haben. In den elektronischen Briefen werden die Kunden mit verschiedenen Argumenten aufgefordert, ihre persönlichen Sicherheitsdaten wie die persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder Passwörter in vorbereitete Antwortformulare einzugeben. Mit den so erschlichenen Daten räumen die Betrüger anschließend die Konten der Kunden leer. Die hierdurch entstehenden Imageverluste sind für viele Banken verheerend, vom finanziellen Schaden ganz zu schweigen.

Neue Sportart Phishing

Phishing-Mails stellen eine ernst zu nehmende wirtschaftliche Bedrohung dar. Nach einer Studie des Unternehmens Messagelabs wurden im September 2003 lediglich 279 derartige Briefsendungen gezählt; im Januar dieses Jahres waren es bereits 337000. Die Anti-Phishing Working Group geht davon aus, dass bis zu fünf Prozent der Empfänger - darunter selbst versierte Internet-Nutzer - diesen Betrügereien auf den Leim gegangen sind.

Ein weiteres typisches Beispiel für den Missbrauch von Marken in der Finanzbranche ist die unberechtigte Nutzung von Logos auf Internet-Seiten, um den Kunden eine Geschäftsbeziehung zu einem vertrauenswürdigen Institut vorzutäuschen. Der Fall: Eine kleine Online-Versicherungsagentur wirbt auf ihrer Website mit einer tatsächlich nicht bestehenden Geschäftsbeziehung zu einem renommierten Versicherer und versucht sich hierdurch das Vertrauen der Kunden zu erschleichen.

Gegen alle angesprochenen Markenrechtsverletzungen kann auf Basis des jeweiligen Rechts vorgegangen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings zunächst, dass die Unternehmen von den Angriffen aus dem Netz wissen. Keine Firma ist in der Lage, das gesamte Internet zu überwachen und herauszufinden, auf welchen Plattformen gefälschte Produkte vertrieben werden, auf welchen Web-Seiten nichtautorisierte Logos platziert sind und wo unberechtigt E-Mail- und Web-Adressen eingesetzt werden.

Auf der Jagd nach Logos

Daher sorgen heutzutage Online-Detektive für Recht und Ordnung. Diese funktionieren ähnlich wie Suchmaschinen: Es werden Stichworte, Markennamen oder Logos definiert, und das System durchforstet nahezu das gesamte Web danach - mehrere Milliarden Seiten weltweit. Dabei bleibt den Online-Detektiven kaum etwas verborgen: Sie finden die definierten Stichworte, egal ob die relevante Information im Domain-Namen, im sichtbaren und unsichtbaren Seitentext, im Quellcode, in den Metatags oder in Links steckt. Selbst die Identifikation und der Abgleich von Logos ist möglich. Als Anbieter dieser Dienstleistungen fungieren Unternehmen wie Verisign, Cyveillance, Gridpatrol oder p4m.

Die Dienstleister erleichtern den Unternehmen darüber hinaus die Verwaltung der erhobenen Daten und helfen bei der Einschätzung der Bedrohungen, die von den jeweiligen Seiten ausgehen. So geben die Systeme Auskunft darüber, wie viel Traffic auf der identifizierten Seite generiert wird, ob Transaktionen über sie abgewickelt werden oder ob die Seiten pornografische Inhalte enthalten. Die Unternehmen können so die tatsächliche Gefahr abschätzen, bevor sie juristische Schritte einleiten.

Die Waffe der Unternehmen gegen die verschiedenen Angriffe aus dem Netz sind die so genannten Schutzrechte. Zu diesen zählen unter anderen das Urheber-, Marken-, Patent- oder das Geschmacksmusterrecht. Alle Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO sind dazu verpflichtet, Schutzrechte anzubieten und deren Durchsetzbarkeit zu ermöglichen. "Auf den Schutz von Marken können sich allerdings grundsätzlich nur Unternehmen berufen, die diese vorher auch registriert haben", erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Hajo Rauschhofer.

Angesichts der Globalisierung rät er, Marken nicht nur im eigenen Land, sondern in jedem Land, in dem die Erzeugnisse heute oder in Zukunft verkauft werden, einzutragen. Innerhalb der EU besteht die Möglichkeit, durch eine einzige "Gemeinschaftsmarke" Markenschutz in allen Mitgliedsstaaten zu erlangen. Über das Madrider Markenabkommen (MMA) lassen sich internationale Marken seit November 2003 auch für die Vereinigten Staaten schützen.

Im Bereich der Piraterie sprechen Juristen von einem Plagiat, wenn ein nachgeahmtes Produkt ein Schutzrecht des Originalherstellers verletzt. Um eine Fälschung zu unterbinden, stehen verschiedene Mittel zur Verfügung, um die Rechte durchzusetzen und den Plagiator zu verfolgen. Zu diesen Mitteln zählen Maßnahmen wie der einstweilige Rechtsschutz, im Rahmen dessen nicht nur Unterlassung, sondern in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung auch Auskunft über Hersteller, Lieferanten, Abnehmer und Menge durchgesetzt werden kann. Zusätzlich können neben weiteren zivilrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz bei Vorsatz auch strafrechtliche Vorschriften ins Felde geführt werden.

Doch nicht immer gestaltet sich die Durchsetzung der Rechte des Originalherstellers derart einfach. Der Luxusuhren-Produzent Rolex beispielsweise hatte Klage gegen das Internet-Auktionshaus Ebay erhoben, da gefälschte Uhren über die Plattform vertrieben wurden. Die Klage wurde gerichtlich abgewiesen. Ebay selbst stellt aber klar, kein Interesse am Vertrieb gefälschter Produkte über seine Internet-Plattform zu haben, und hat daher ein Beschwerdeverfahren eingeführt: Die Inhaber von Marken- und Urheberrechten können gegen ein Angebot protestieren, so dass dieses - zumindest vorläufig - von der Seite genommen wird. Auch wenn den Herstellern dafür die kontinuierliche Überwachung des weltweiten Internets und viel Durchhaltevermögen für die Beschwerdeverfahren abverlangt wird, zahlt sich der Schritt in der Regel aus.

Rasches Handeln ist angesagt

Geht es um die Nutzung nichtautorisierter Logos und "gegrabbter" Domain-Namen, können juristische Schritte eingeleitet werden - zumindest solange die betroffene Website für kommerzielle Zwecke genutzt wird. Für rein nationale Fälle, in denen sowohl der Inhaber des Schutzrechts als auch der Domain-Grabber in Deutschland ansässig sind, hat sich inzwischen eine in Grundzügen gefestigte Rechtssprechung herausgebildet. Je nach Art des betroffenen Schutzrechts - Marke, geschäftliche Bezeichnung, Firma oder Name - bestehen entsprechende Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus Markengesetz, Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB) oder Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Der Wiesbadener Rechtsanwalt Rauschhofer empfiehlt betroffenen Unternehmen, nach Aufdeckung einer Schutzrechtsverletzung schnell zu handeln. Zudem sollte noch vor einer Abmahnung ein so genannter Dispute-Antrag bei der für deutsche Domains zuständigen Registrierungsstelle Denic eingereicht werden. Hierdurch lassen sich etwa Weiterübertragungen verhindern. Daneben bietet der einstweilige Rechtsschutz gute Möglichkeiten, um in kurzer Zeit wenigstens ein Nutzungsverbot von Domains und Waren, die Kennzeichen unrechtmäßig benutzen, zu erreichen. Ziel ist es, die Marke damit vor weiteren schadenden Verletzungen zu bewahren. (ajf)

*Tobias Wann ist Geschäftsführer der Verisign Deutschland GmbH in Wiesbaden.

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