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Online-Apotheke darf in Deutschland nicht mehr ausliefern

06.11.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Gehe Pharma Handel GmbH, eine Tochter des Arzneimittelkonzerns Gehe AG, hat beim Stuttgarter Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen 0800-DocMorris.com bewirkt. Demnach darf der niederländische Online-Pharmavertrieb keine apothekenpflichtigen Medikamente mehr an deutsche Endverbraucher ausliefern. Bei Zuwiderhandlung müssen die Niederländer ein Ordungsgeld von bis zu 500.000 Mark zahlen. Zudem droht ihnen eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten.