Liquidationsverfahren noch in der Schwebe:

Olivetti an Logabax-Übernahme interessiert

03.07.1981

PARIS (hh) - Nach wie vor ungeklärt ist die Situation des in Liquidation befindlichen Computerbauers Logabax France S.A. Wie aus gut unterrichteten Kreisen in Paris verlautet, habe sich bislang nur Olivetti France für eine Übernahme ernsthaft interessiert. Bisher seien die Verhandlungen durch ministerielle Einwände noch ohne Ergebnis.

Logabax hatte Ende Mai seine Zahlungsunfähigkeit erklärt (siehe CW 23/81, Seite 1). Parallel zu diesen Gesprächen hat der Betriebsrat der Logabax einen Plan vorgelegt, dem sich inzwischen Teile des Direktoriums angeschlossen haben und der Entlassungen weitgehend verhindern soll.

Den Kernpunkt der Überlegungen bildet die Übernahme des Risikos. Erhalte Olivetti den Zuschlag gegenüber französischen Unternehmen, die auf der Verstaatlichungsliste stehen, so sei die Regierung der direkten Verantwortung enthoben. Ein ministerielles Veto rufen allerdings noch die Übernahmepläne des Interessenten hervor.

Entgegen den Vorstellungen der Logabax, die von ungefähr 500 Entlassungen ausgingen, wollen die Italiener 600 Mitarbeiter auf die Straße setzen. Zudem beabsichtige der potentielle Käufer, nur die rentablen Abteilungen zu übernehmen und das Werk Toulouse zu schließen.

Die Begleichung der Logabax-Schulden in Höhe von über 200 Millionen Francs stoße bei Olivetti hingegen auf wenig Zustimmung. Dieser Verhandlungsstandpunkt dürfte nach Meinung der Informanten ausschlaggebend für die bisherige Ablehnung des Deals durch die Regierung gewesen sein.

Der Betriebsrat des Unternehmens schlägt in einem Alternativplan vor, Entlassungen durch gezielten Personalabbau (unter anderem vorgezogene Pensionierungen) zu vermeiden. Geschäftsbereiche, die vernachlässigt worden seien, sollten reaktiviert werden. Ingesamt habe man sich zu sehr auf Regierungsaufträge verlassen.

Diesen Plan unterstützen die Mitarbeiter in zwei Briefen an das Handels- und das Finanzministerium. Sie bitten darin die Regierung, wenigstens 18 Monate bis nach Beendigung der Verstaatlichungsaktion die Verantwortung für das Unternehmen zu tragen. Das gegenwärtig letzte Wort hat jedoch das Handelsgericht in Paris, das Anfang Juli darüber zu befinden hat, ob das Unternehmen seine Pforten schließen muß oder nicht.