OLG München stimmt VG Wort bei Urheberrechtspauschale zu

16.12.2005
Zweite Niederlage von Fujitsu-Siemens Computers (FSC) vor Gericht gegen die Verwertungsgesellschaft Wort: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass eine Urheberrechtspauschale auf PCs in Höhe von zwölf Euro rechtens ist. FSC will beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Mit diesem Urteil hat sich die VG Wort nach einer im Tenor gleichen Entscheidung des Landgerichts München erneut gegen den Computerbauer durchgesetzt. Die Verwertungsgesellschaft darf nach dem jetzt ergangenen Urteil weiter eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf PCs verlangen. Bislang schon gilt solch eine Abgabe für Drucker und Kopierer.

Hersteller wie FSC oder auch Hewlett-Packard, aber auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V (Bitkom) verwahren sich seit Jahren gegen solch eine Abgabe, die einen Obolus auf geistiges Eigentum an Artikeln, Fotos oder Videos darstellt. VG Wort vertritt die Meinung, dass mit PCs solche Erzeugnisse massenhaft zweitverwertet werden können. Aus diesem Grund sei eine Pauschalabgabe, die Hersteller von PCs an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen haben und die diese an Autoren weitergeben, gerechtfertigt. Dieser Ansicht hat sich das OLG München angeschlossen.

Fujitsu Siemens Computers argumentiert, es könne nicht sein, dass "die Urheberrechts-Verwertungsgesellschaften aufgrund veralteter Rechtsnormen ein digitales Produkt nach dem anderen mit Abgaben belegen." Deutschland wäre das einzige Land in der Europäischen Union, das eine Abgabepflicht auf PCs erheben würde. Solch eine Verpflichtung würde auch die Verbraucher belasten. Diese müssten dann in Deutschland für einen PC deutlich mehr zahlen als in anderen Ländern.

FSC war bereits im Oktober 2003 von der VG Wort mit einer Musterklage überzogen und aufgefordert worden, diese Abgabe zu leisten. Seinerzeit hatte die Verwertungsgesellschaft noch 30 Euro pro Rechner verlangt. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patentamt München hatte zudem schon im Februar 2003 vorgeschlagen, dass PC-Hersteller auf jeden Rechner zwölf Euro Urheberrechtspauschale zahlen sollten. (jm)