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Offenbarungspflicht für Analysten?

17.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Finanzjournalisten und Analysten drohen scharfe Strafen, sollte die Bundesregierung einen Expertenentwurf absegnen, der die Interessenskonflikte der Marktexperten regelt. Demnach sollen Analysten und Journalisten künftig keine Aktien mehr empfehlen dürfen, die sie selbst gezeichnet haben. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, hat der vorgelegte Kodex auch Tippgeber im Visier wie Herausgeber von Börsenbriefen oder Postwurfsendungen sowie Börsenexperten, die in Fernsehsendungen oder Zeitschriften Ratschläge für Privatanleger erteilen. Über die Einhaltung der Regeln soll dem Entwurf zufolge das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel wachen, das umfassend kontrollieren durchführen und bei Verstößen hohe Geldstrafen verhängen kann.