Forderungskatalog für Datenschutz und Arbeitsplatzgestaltung:

Öffentlichkeit sensibilisieren

13.04.1984

ZÜRICH (sg) - Die Angestelltenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) hat sich vor kurzem mit dem Entwurf einer Mustervereinbarung zum Datenschutz am Arbeitsplatz zu Wort gemeldet. Die Vereinbarung soll nach ihren Vorstellungen als Grundlage für zu treffende Vereinbarungen in den Betrieben dienen.

Dieser Forderungskatalog, mit dem unter anderem auch die Öffentlichkeit für die Probleme sensibilisiert werden soll, geht um einiges über den bundesrätlichen Entwurf für ein Datenschutzgesetz hinaus.

So bezieht sich die Mustervereinbarung beispielsweise auch auf den Schutz der Arbeitsplätze sowie auf die Gestaltung Arbeit am Bildschirm. Dazu erhebt der SGB die Forderung, nach ergonomischer Ausgestaltung der Arbeitsplätze sowie obligatorischen ärztlichen Kontrollen der am Bildschirm tätigen Mitarbeiter. Außerdem wird eine Beschränkung der täglichen Arbeitszeiten am Bildschirm auf maximal 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit verlangt. Leistungskontrollen über die Bildschirmtätigkeit werden als unzulässig bezeichnet.

Was den Datenschutz anbelangt, ist es interessant, festzustellen, daß der SGB Personal-Informationssysteme nicht grundsätzlich ablehnt, diese aber inhaltlich auf das Notwendigste beschränkt sehen möchte. So dürfen darin zum Beispiel nur Daten enthalten sein, die dem Betriebs- und Verwaltungsablauf dienen. Wobei die Einsichts- und Aufsichtsrechte erst noch sehr weitreichend zu gestalten sind. In keinem Fall aber dürfen die Daten dazu verwendet werden, um die Leistungen eines Mitarbeiters zu kontrollieren. Auch ist es nicht erlaubt, die Daten an Dritte weiterzugeben.