Bildschirmarbeitsgestaltung ist Management-Aufgabe

Nur ein optimaler Arbeitsplatz kann Mitarbeiter motivieren

24.11.1989

Unternehmen, die im dynamischen Wettbewerb überleben wollen, können ihre Zukunft nur mit leistungsstarken und motivierten Mitarbeitern sichern. Deshalb wird gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung verstärkt zur Führungsaufgabe. Bildschirmarbeit darf nicht krank machen, erklärt Hans-Dieter Schommer*).

Die Verantwortung für den optimalen Arbeitsplatz der Mitarbeiter ist gleichzusetzen mit der für Qualität, Quantität und Wirtschaftlichkeit der Produktion. Dieser sozial- und unternehmenspolitischen Aufgabe kann sich auf Dauer kein erfolgreicher Manager entziehen. Arbeitsbedingte Belastungen und Beanspruchungen zu erkennen und Maßnahmen für eine gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung zu konzipieren, ist schwieriger als dies auf den ersten Blick erscheinen mag.

Zur Bewältigung dieser Managementaufgabe sollte der Sachverstand von Experten der Sicherheitstechnik und Betriebsmedizin herangezogen werden, um vorbeugend Störungen, Beschwerden und Erkrankungen der Bildschirmbenutzer durch bessere Gestaltungsalternativen auszuschließen.

Die Gefahreneinschätzung und die Entwicklung von Fehlervermeidungsstrategien darf keineswegs erst dann beginnen, wenn die ersten Klagen der Beschäftigten über Gesundheitsbeschwerden auftreten, sie müssen frühzeitig in Planung und Projektion von Bildschirmarbeitsplätzen einbezogen werden. Doch positives Denken allein und blindes Vertrauen in Experten führen noch nicht zum Erfolg. Eine Führungskraft muß über die Leistungsfähigkeit des Gerätes hinaus die Grundsätze einer beschwerdefreien Bildschirmarbeit übersehen.

Die Gestaltung der Arbeitsumgebung trägt in einem wesentlichen Maße zum Wohlbefinden der Mitarbeiter bei. Wegen der Individualität der Beschäftigten ist es unmöglich, eine ideale Arbeitsraumgestaltung zu konzipieren, die alle Beteiligten zufriedenstellt. Dennoch gibt es einen zum Teil normierten Gestaltungsrahmen, in dem sich der überwiegende Teil der Beschäftigten wohlfühlt. Dort, wo es möglich ist, sollte aber dem einzelnen weitgehend die Möglichkeit zur Mitgestaltung seines Arbeitsumfeldes eingeräumt werden.

Hinsichtlich Platzbedarf, Bewegungsfläche und Raumklima unterscheidet sich der Bildschirmarbeitsplatz nicht wesentlich von anderen vergleichbaren Arbeitsplätzen. Die akustischen Raumverhältnisse sind dagegen schon differenzierter zu betrachten. Die Bildschirmarbeit verlangt oft auch bei repetitiver Tätigkeit ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Infolge der erhöhten Konzentration beim Dialog des Benutzers mit dem Bildschirm müssen alle störenden Geräusche vermieden werden. Optimale Lichtverhältnisse sind für das Wohlbefinden der Bildschirmbenutzer ebenfalls von elementarer Bedeutung.

Ein schlechter Sehkomfort führt zu erheblichen Beeinträchtigungen. Die lichttechnischen Gütemerkmale nach DIN 5035, Beleuchtungsniveau, Leuchtdichteverteilung, Begrenzung der Blendung, Lichtrichtung und Schattigkeit sowie Lichtfarbe und Farbwiedergabe sind wichtige Beurteilungskriterien. Insbesondere dürfen im Gesichtsfeld des Benutzers keine großen Leuchtdichteunterschiede bestehen.

Ebenso dürfen Bildkontrast und -schärfe nicht durch Reflexe und Streulicht gemindert werden. Spiegelungen auf dem Bildschirm sind sehr unangenehme Störfaktoren, die durch Anpassung der Beleuchtungsbedingungen, Drehung des Bildschirmes, Abdunkeln sich spiegelnder Flächen oder Errichtung von Zwischenwänden mit dunkler Farbgebung vermindert oder verhindert werden können. Dort, wo Verbesserungen nicht realisierbar sind, drängt sich die Anwendung von Reflexschutzmaßnahmen auf, zum Beispiel Micro-Mesh-Filter (feines Nylongewebe), Polarisationsfilter, Ätzung der Glasoberfläche oder Sprays. Entsprechend den unterschiedlichen Prinzipien ist die Wirksamkeit der Reflexschutzmaßnahmen verschieden. Insgesamt sind sie skeptisch zu bewerten, da neben Vorteilen auch Nachteile in bezug auf die Qualität der Anzeige auf dem Bildschirm in Kauf genommen werden müssen.

Nicht um Menschen vorbei planen und gestalten

Die Anforderungen an die Hardware werden durch die physischen Fähigkeiten des Benutzers bestimmt. Der Bildschirm und seine Peripherie sowie das notwendige Mobiliar sollen mit den betroffenen Menschen geplant und gestaltet werden - keinesfalls ohne sie oder an ihnen vorbei. Der Mensch muß die Technologie beherrschen und nicht umgekehrt. Letzteres führt zur Frust mit allen medizinischen Konsequenzen, wie ein führender Arbeitsmediziner unserer Tage es einmal prägnant formulierte.

Die hardwareergonomische Gestaltung der Bildschirmarbeit kann aus den klassischen Erkenntnissen der Ergonomie hergeleitet werden. Ihre praxisorientierte Umsetzung setzt Ergonomieverständnis, Fähigkeit zu analytischem Vorgehen und Konsequenz in der Produktgestaltung voraus. Vor diesem Hintergrund müssen die Arbeitsmittel des Bildschirmarbeitsplatzes so gestaltet und angeordnet werden, daß entsprechend der Arbeitsaufgabe die Beschäftigten so gering wie möglich belastet werden. Hierzu gehören

- richtige Lage der Informationsträger im Sehbereich

- richtige Lage des Tastaturengreifraums,

- richtige Körperhaltung und dynamisches Sitzen, zur Vermeidung von Zwangshaltungen,

Daraus ergeben sich für Bildschirmgeräte, Tastaturen, Beläge und Schriftgut, Tische, Stühle sowie Fußstützen konkrete Gestaltungsparameter. Das Bild zeigt die Abmessungen für einen ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz mit einem nicht höhenverstellbaren Tisch.

Im Dialog mit dem Rechner treten aus ergonomischer Sicht die Dateneingabe und die Datenausgabe auf dem Bildschirm in den Vordergrund. Um Überbelastungen der Hand- und Fingergelenke zu vermeiden, muß die Tastatur unter Berücksichtigung arbeitsphysiologischer Gesichtspunkte Konzipiert sein. Bei der optischen Informationsausgabe auf dem Bildschirm müssen Zeichengröße, -schärfe, -leuchtdichte, -kontrast, -gestalt, -stabilität nach ergonomischen Kriterien bewertet werden. Das Flimmern des Bildschirmes wird von Benützern als besonders störend empfunden. Bei der Auswahl des Monitors sollte, hierauf vorrangig geachtet werden.

Die Hardware-Ergonomie ist für die gesundheitsgerechte Gestaltung der Bildschirmarbeit ein notwendiges, aber kein hinreichendes Kriterium. Der Dialog zwischen Benutzer und Bildschirm wird weitgehend von der eingesetzten Software bestimmt. Software-Ergonomie beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der menschlichen Informationsaufnahme- und -verarbeitungskapazität, um präventiv psychomentale Beschwerden zu verhindern.

Die Qualität einer benutzerfreundlich ausgelegten Software wird nach DIN 66 234 Teil 8 an den Grundsätzen von Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Erwartungskonformität und Fehlerrobustheit gemessen. Die Software-Ergonomie hat bei vielen rechnergestützten Arbeiten bereits einen hohen Stand erreicht. Dies bedeutet nicht, daß nicht noch Verbesserungen möglich sind.

Hier sind neben dem Einsatz flexibler Kommandosprachen, die Makro- und Menütechnik, die den Dialog direkt erleichtern, vor allem indirekte Dialoghilfen zu nennen, die

- sogenannten Help-Funktionen, die das zeitraubende Nachschlagen in Bedienerhandbüchern reduzieren,

- flexible, dein Kenntnisstand des Anwenders anpaßbare Dialoggestaltung,

- Möglichkeit, zu jeder Zeit aus dem Dialog aus- und wiedereinsteigen zu können.

Die Schwierigkeiten einer optimalen Softwaregestaltung liegen in den unterschiedlichen Arbeits- und Benutzerprofilen. Es ist schon ein Unterschied, ob nur Texte verarbeitet oder Anlagen konstruiert werden. Auch das Benutzerspektrum vom Anfänger, dem gelegentlichen Benutzer bis hin zum Experten erschwert die Gestaltung einer optimalen Software-Ergonomie. Eine lange Antwortzeit, die dem Anfänger angenehm ist, wird einem Experten zur Belastung, um nur ein Beispiel zu nennen. Dennoch ist es wichtig, einige Punkte aufzuführen, die bei der ergonomischen Bewertung einer Software herangezogen werden können:

- Struktur der Bildschirmbilder muß wahrnehmungspsychologischen Gesetzmäßigkeiten entsprechen,

- Informationsüberangebote sind zu vermeiden,

- vom Programmdesigner müssen Denkstrukturen der Benutzer berücksichtigt werden,

- die Dialogstruktur muß der Problemlösungsstrategie der Benutzer entsprechen,

- selektive Bildlöschung muß möglich sein,

- Bedienungsfehler müssen leicht erkennbar und schnell korrigierbar sein, - unbeabsichtigtes oder unbefugtes Ändern oder Löschen von Arbeitsergebnissen muß ausgeschlossen sein,

- durch Fehlbedienungen dürfen keine Informationsverluste auftreten,

- archiviertes Material muß gesichert und schnell abrufbar sein.

Durch den Bildschirm als Symbol des Computereinsatzes ändern sich Arbeitsorganisationsformen und -strukturell erheblich. Dieser Wandel muß von arbeitgsorganisatorischen Gestaltungsansätzen begleitet werden, die in Übereinstimmung mit den arbeitswissenschaftlichen Beurteilungshierarchien für traditionelle Arbeitsorganisationsformen stehen. Danach muß die Arbeit ausführbar schädigungsfrei, zumutbar und persönlichkeitsfördernd sein.

Bei der Einführung der Bildschirmarbeit müssen zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen folgende Benutzerinteressen gewährleistet sein:

- qualifikatorische Voraussetzungen müssen für eine zuverlässige, forderungsgerechte Aufgabenerledigung vorliegen,

- eine frühzeitige, angemessene Einarbeitungszeit muß gewährt werden,

- notwendige, handlungsbezogene Informationen dürfen nicht vorenthalten werden,

- Überforderungen der Wahrnehmungs- und Denkanforderungen müssen vermieden werden,

- unangemessener Entscheidungs- und Verantwortungsdruck muß ausgeschlossen werden,

- kreative und quantitative Überforderungen durch Leistungsverdichtung dürfen nicht auftreten,

- variable Leistungsanforderungen für ältere, leistungsgeminderte oder chronisch Kranke, aber arbeitsfähige Arbeitnehmer, sind einzuplanen,

- individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrollen sind verboten,

- Weiterentwicklungsmöglichkeiten vorhandener Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen müssen geboten werden,

- eine soziale Isolierung oder Vereinsamung darf nicht eintreten,

- regelmäßige Kurzpausen zur Erholung und Entspannung müssen eingelegt werden,

- Dispositionsspielräume dürfen nicht eingeschränkt werden.

In den letzten Jahren sind zahlreiche Untersuchungen zu speziellen Problemen bei der Bildschrmarbeit durchgeführt worden, die einen guten Überblick über potentielle Beeinträchtigungen und gesundheitliche Risiken ermöglichen. Das Spektrum gesundheitlich relevanter Beeinträchtigungen bei der Bildschirmarbeit ist weit gespannt. Es reicht von subjektiv empfundene Befindlichkeitsstörungen bis zu objektiv erlebten Beschwerden.

Hier einige intensiv diskutierte Punkte:

- Augenbeschwerden

Wenn auch das Auge nach dem heutigen Wissensstand durch den Sichtkontakt zum Bildschirm nicht geschädigt wird, so können aufgrund der besonderen visuellen Anforderungen nicht korrigierte Sehfehler oder ungünstige Sehbedingungen den Wahrnehmungsprozeß so belasten, daß Befindlichkeitsstörungen wie Augenbrennen, Kopfschmerzen und schnelle Ermüdung auftreten.

- Hand- Arm- Nacken- Rückenbeschwerden

Festzustellen ist, daß bei Benutzern, die während des ganzen Tages nur mit Dateneingaben beschäftigt werden, die Beschwerdenhäufigkeit höher liegt als bei der traditionellen Büroarbeit. Ursachen für die Beschwerden liegen vielfach in einer ungünstigen, einseitigen starren Belastung. Eine ergonomische Optimierung der Arbeit, Kurzpausen und Mischarbeit können entsprechende Beschwerden abbauen. Die Einnahme schmerzstillender Medikamente ist ein abzulehnender Problemlösungsversuch.

- Psychomentale Beschwerden

Besonders arbeitsorganisatorische Gestaltungsmängel, wie soziale Isolierung, fehlende Akzeptanz und mangelnde Motivation können bei unzureichend den Streßbewältigungsformen oder -strategien zu psychischen Belastung führen, die das Wohlbefinden äußerst negativ beeinflussen und über Befindlichkeitsstörungen zu gesundheitlichen Risiken anwachsen.

- Hautbeschwerden

Gelegentlich wird von Bildschirmbenutzern über Hautirritationen geklagt. Als Ursache wird eine individuelle Hautempfindlichkeit und das elektrostatische Feld, das sich in der Bildröhre aufbaut, diskutiert. Hierdurch werden geladene Staubpartikel in der Luft zum Gesicht transportiert, dort entladen und abgelagert. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit in der Raumluft ist hierzu empfehlen. Geerdete Metallgitterfilter vor dem Bildschirm sollten nur in Abstimmung mit dem Betriebsarzt eingesetzt werden, da die optische Qualität des Bildschirmes negativ beeinflußt wird, die ihrerseits wieder zu Beschwerden führen kann. - Strahlengefahren

Die Sensibilität für Strahlengefahren ist in der Bevölkerung sehr hoch. Deswegen ist es verständlich, daß die vom Bildschirm ausgehenden Strahlenemissionen und deren biologische Konsequenzen zu Verunsicherungen bei den Bildschirmbenutzern geführt haben, da veröffentlichte Meßergebnisse zu kontroversen Interpretationen unter Wissenschaftlern geführt haben.

Insbesondere wurden Schwangere durch eine kanadische und eine schwedische Studie beunruhigt. In beiden Fällen wurde der Frage nachgegangen, ob ungünstige Schwangerschaftsverläufe oder Mißbildungen durch die Bildschirmarbeit der Mütter vermehrt auftreten. Eine Bewertung der Studienergebnisse durch das Institut für Strahlenhygiene des Bundesgesundheitsamtes führte zu der Feststellung, daß am Bildschirm keine Strahlenart in einer Größenordnung auftritt, die den Gefahrengrenzen nahe kommt. Selbst im Falle additiver Wirkungen bleibt der Abstand zur Gefahrengrenze groß. Gesundheitlich schädliche Auswirkungen, Langzeitwirkungen oder zusätzliche Wirkungen in Kombination mit Medikamenten sind, so die Wissenschaftler, nicht zu erwarten und auch bis heute nicht nachgewiesen. Zu ähnlichen Schlußfolgerungen ist auch eine Expertengruppe der Weltgesundheitsorganisation gekommen.

- Vergiftungsgefahren

Der Bildschirm ist in der Tat für neue Überraschungen hinsichtlich potentieller Gesundheitsgefahren immer noch gut. Kunststoffgehäuse sind Leiterplatten enthalten nämlich als flammenhemmende Bestandteile polybromierte Diphenylether, aus denen im Brandfall polybromierte Dibenzofurane und Dibenzodioxine entstehen können, die in ähnlicher Weise wirken wie die als Sevesogifte bekannten chlorierten Dioxine sind Furane. Derzeit laufen Untersuchungen zur Bewertung dieses Gefahrenpotentiales.

- Summationswirkungen

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse läßt sich vor dem Hintergrund von Einzelbelastungen feststellen, daß es zur Zeit keine begründeten Anzeichen dafür gibt, daß durch Bildschirmarbeit, die nach dem derzeitigen Wissensstand gestaltet ist, gesundheitsschädigende Auswirkungen auftreten. Wie ist aber die Summation der physischen, psychomentalen, psychosozialen und biologischen Belastungen durch die Bildschirmarbeit zu bewerteten? Mit dieser Frage wird ein zwar nicht bildschirmspezifisches, aber doch wissenschaftliches Problem angesprochen, das seit langer Zeit besteht und bisher nicht gelöst werden konnte.

Mögliches Restrisiko muß man akzeptieren

Noch schwieriger wird die Beurteilungslage, wenn auf den Einzelfall unter Einbeziehung von Konstitution und Disposition des Bildschirmbenutzers abgestellt wird. Der Ausschluß jedes Risikos ist derzeit nicht möglich.

Gegenwärtig sind über eine Million Bildschirme an arbeitsplätzen in der Bundesrepublik im Einsatz. Anfang der 90er Jahre rechnet man bereits mit bis zu drei Millionen Geräten. Eine Sättigungsgrenze ist zur Zeit nicht absehbar. Zum Ende des Jahrhunderts wird der Bildschirm so selbstverständlich sein, wie heute das Telefon. Diese rasante Entwicklung hat bei vielen Menschen Ängste ausgelöst:

- die Angst, daß das Arbeiten am Bildschirm unbekannte Gesundheitsgefahren mit sich bringt,

- die Angst, daß der eigene Arbeitsplatz durch den Computer gefährdet wird und nicht zuletzt

- die Angst, den neuen Anforderungen an einem Bildschirmarbeitsplatz nicht gewachsen zu sein.

Wie stellt sich nun das staatliche Handeln dar, angesichts der verständlichen Ängste und der Erkenntnis, daß derzeit nicht jedes Risiko ausgeschlossen werden kann? Der Staat ist nach dem Grundsatz verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Leben und körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Es gibt allerdings kein Grundrecht auf eine risikofreie Arbeitswelt, sondern eine staatliche Schutzverpflichtung, das Risiko für den Arbeitnehmer nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand so gering wie möglich zu halten. Um der Vorteile der Bildschirmtechnik willen, muß ein mögliches Restrisiko, das durch die vorgenannte hypothetisch skizzierte Summationsbelastung bestehen könnte, als sozialadäquate Last hingenommen werden.

* Hans-Dieter Schommer ist Mitarbeiter im Referat "Sicherheitstechnik und Arbeitshygiene" beim Minster für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen