12. Dafta läßt Standpunkte zum BDSG Revue passieren:

Novellierungs-Marathon in der letzten Runde

18.11.1988

KÖLN (bi) - Die 12. Datenschutzfachtagung (Dafta) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung (GDD) krankte - was auch in einer leicht rückläufigen Teilnehmerzahl zum Ausdruck kam - am "Novellierungs-Marathon" des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

GDD-Vorstand Bernd Hentschel faßte die Situation in der provokanten Frage zusammen: "Datenschutz-Novellierung: Eine endlose Geschichte oder taktischer Abnutzungskrieg?" In einer Podiumsdiskussion zum Auftakt der jährlichen Veranstaltung wurden im wesentlichen die hinlänglich bekannten Standpunkte der Parteien respektive Fraktionen wiederholt. Die im Vorjahr bereits angekündigte redaktionelle Bearbeitung des Referentenentwurfs aus dem Bundesinnenministerium ist, so war den Ausführungen zu entnehmen, immer noch nicht abgeschlossen, obwohl, wie Hermann Fellner (CDU/CSU) einräumte, das Gesetz möglichst noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden sollte.

Hingegen liegt endlich auch ein neuer Entwurf der SPD vor. Die Sozialdemokraten, wie die Fraktion der Grünen, befürworten unter anderem im Gegensatz zum Referentenentwurf eine Einbeziehung des Komplexes Datenerfassung, also die Phase der Datenerhebung, mit in das Gesetz. Auch wollen die Sozialdemokraten den BDSG-Geltungsbereich auf Akten ausdehnen. Der Begriff "Datum" sei durch "Information" zu ersetzen. Ferner forderte SPD-Sprecher Gert Wartenberg erneut die Wahl des Bundesdatenschutzbeauftragten durch das Parlament. Bei den Grünen heißt es: "Die Einbindung des Amtes des Bundesdatenschutzbeauftragten in das Innenministerium ist nicht zu vertreten".

Strittig innerhalb der CDU/CSU scheint nach wie vor, in welcher Höhe bei mißbräuchlicher Verwendung personenbezogener Daten Schadensersatz geleistet werden muß. Hier gebe es aus der Wirtschaft bei einer hohen Bemessungsgrenze erhebliche Kritik, andererseits sei eine optimale Schadensersatzregelung für die Technikakzeptanz in der Bevölkerung wichtig.

Zum Thema "Zweckbindung der Verarbeitung personenbezogener Daten" wußte Burkhard Hirsch von der FDP Neues beizutragen. Demzufolge wird im Justizministerium ein Vorschlag zum Arbeitnehmerdatenschutz vorbereitet, der aber entweder ins Betriebsverfassungsgesetz gehöre oder an eine andere Stelle - jedenfalls nicht ins Bundesdatenschutzgesetz. Hirsch ist, anders als Wartenberg, für eine Beibehaltung der getrennten rechtlichen Behandlung von Dateien und Akten. Im übrigen verwies er darauf, daß Sachverstand auch außerhalb des Parlaments und der Parteien zu finden sei, welcher dazu verwendet werden könne, bei der redaktionellen Bearbeitung des Referentenentwurfs auf den neuesten Stand der Diskussion zu gelangen.

Schützenhilfe für die SPD leistete die Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Regula Bott. Auch sie befürwortete die Einbeziehung der Datenerhebung in das künftige Gesetz. Besonders hob sie die "vorbeugende Sammlung im politischen Sinne von Ausgrenzung und Aussonderung" hervor mit deutlicher Anspielung auf Verfahren im Zusammenhang mit Aids-Erkrankungen. Eine "verlockende Idee" wollte die Referentin den Datenschützern nicht vorenthalten, obwohl die Meinungsbildung bei den Grünen dazu keineswegs abgeschlossen sei. Eine künftige Auskunftspflicht, die im übrigen ja auch von den anderen Parteien bejaht werde, sollte in eine Art von Daten-Kontoauszug einmünden, der selbstverständlich den "Betroffenen" zur Verfügung stehen sollte.