Wem gehören die Urheberrechte an Unix?

Novell treibt SCO mit einer Grundsatzfrage in die Enge

20.02.2004
MÜNCHEN (CW) - Novell wird für SCO in dessen Kampf gegen Linux zu einem gefährlicheren Gegner als IBM. Denn der Netzspezialist stellt in Abrede, dass SCO überhaupt Urheberrechte an Unix für sich beanspruchen kann.

Novell hat vor dem zuständigen Gericht in Utah beantragt, dass eine Verleumdungsklage von SCO nicht zur Verhandlung zugelassen wird. SCO hatte Novell wegen "slander of title" verklagt, weil der Netzspezialist durch seine Behauptung, weiterhin umfassende Urheberrechte an Unix zu besitzen, das Geschäft von SCO beeinträchtigt habe. Novell erklärt nun, SCO habe Novells Urheberrechtsansprüche nicht widerle-gen und auch nicht erklären können, welche Schäden entstanden seien.

SCO behauptet, IBM habe Code aus seinen Unix-Derivaten AIX und Dynix in Linux einfließen lassen. Den hätten Big Blue beziehungsweise der von IBM übernommene Dynix-Anbieter Sequent zwar selbst entwickelt. Die Rechte an diesen Unix-Erweiterungen aber gehörten laut Lizenzvertrag als "derivative works" SCO. Wenn jetzt Novell Letzteres widerlegen könnte, würde sich das Verfahren gegen IBM erübrigen.

Novell fährt dazu starkes Geschütz auf. Das Unternehmen verweist auf den Unix-Urbesitzer AT&T. Der hatte in den April- und August-Ausgaben 1985 seiner Zeitschrift "$echo" klärend Stellung zu einer missverständlichen Formulierung im Unix-Lizenzvertrag genommen: "AT&T wird kein Eigentum an Software beanspruchen, die von Lizenznehmern entwickelt wurde, nur an den Teilen der Software, die AT&T entwickelt hat." Lizenznehmer wie IBM, Sequent und SGI konnten somit sicher oder zumindest in gutem Glauben sein, dass ihre Weiterentwicklungen ihr Eigentum seien, sie diese folglich auch in Linux einbringen durften.

Das ist aber in den juristischen Feinheiten der Novell-Argumentation noch längst nicht alles. Nur auf den ersten Blick verkaufte Novell 1995 Unix inklusive aller Rechte an SCO. Denn zu dem "Asset Purchase Agreement" (APA) gibt es Anhänge mit wichtigen Details. So schließt der Zusatz 1.1(b) "alle Urheberrechte und Warenzeichen außer den Marken Unix und Unixware" aus. Eine Übergabe dieser Rechte an SCO ist in dem Abschnitt nur eine Option, und SCO hat derlei nie beantragt. Eine weitere Klausel verlangt von SCO die Zustimmung Novells, falls Unix-Lizenzen "angepasst, ergänzt, geändert oder aufgehoben" werden sollten. In einem solchen Fall habe Novell sogar das Recht, selbst einzuschreiten.

Genau das tut jetzt Novells Vice President und Rechtsbevollmächtigter Joseph LaSala. Er stellte SCO ein Ultimatum, auf alle Ansprüche gegen IBM und mögliche andere Firmen zu verzichten. Erwartungsgemäß reagierte die Unix-Company nicht. Daraufhin schrieb Novell einen Brief an IBM, wonach Novell die Lizenzverträge nicht verletzt sehe und IBM über seine Unix-Erweiterungen frei verfügen könne. SCO reagierte darauf lediglich mit der Erklärung, man werde diese Fragen mit Novell vor Gericht klären. (ls)