"Kunden vor illegalen Programmen schützen"

Novell erringt Sieg über Softwarepiraten

07.11.1997

Das Bundesbezirksgericht von Zentralkalifornien befand sechs Unternehmen und zehn Personen für schuldig, Novell-Produkte gefälscht sowie in den USA und Europa vertrieben zu haben. Insgesamt sprach das Gericht der Netzwerk-Company Schadenersatz in Höhe von 12,7 Millionen Dollar zu. Weitere elf Firmen haben sich mit Novell außergerichtlich auf die Zahlung von zwei Millionen Dollar geeinigt.

Die beschuldigten Personen und Unternehmen druckten unter anderem falsche Verpackungen und Schilder, manipulierten aber auch Originaldatenträger, indem sie den Zusatz "Upgrade" entfernten oder überdruckten. Die so veränderten Produkte verkauften die Betrüger für die Hälfte des Listenpreises.

Die Verurteilung in Kalifornien stellt für Novells Anti Piracy Group einen weiteren Sieg im Kampf gegen international agierende Softwarepiraten dar. Die Truppe verbucht auch hierzulande Erfolge: Mitte Oktober entschied das Landgericht Stuttgart in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten von Novell, daß in Deutschland der Vertrieb von Produkten, die von außerhalb der Europäischen Union importiert werden, nur mit Zustimmung des jeweiligen Copyright-Inhabers erfolgen darf. Ein Hard- und Softwarehändler aus Reutlingen hatte ausschließlich für den US-Markt lizenzierte Netware-Versionen importiert und als Vollprodukte verkauft. Was der Händler anscheinend nicht wußte: Es handelte sich bei der Software ebenfalls um manipulierte Upgrade-Versionen.

Keine Jagd auf potentielle Softwaresünderr

Die Business Software Alliance (BSA) beziffert die Gesamtverluste für die Software-Industrie aufgrund von Softwarepiraterie weltweit auf 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr. Eigenen Schätzungen zufolge verliert Novell jährlich etwa 600 Millionen Dollar. So verwundert es nicht, wenn Ralph Blusch, Novell-Marketing-Manager für Zentraleuropa, Entschlossenheit demonstriert, gegen Softwarepiraten und Kollaborateure vorzugehen: "Wir werden alle erdenklichen Maßnahmen gegen die schwarzen Schafe ergreifen, die solche Produkte in Deutschland oder jedem anderen Land der EU vertreiben." Der Manager sieht in den Urteilen von Stuttgart und Kalifornien eine "deutliche Warnung an alle Händler, die auch nur in Erwägung ziehen, Software von Novell außerhalb der autorisierten Kanäle zu erwerben". Letztlich sei es die Pflicht des Herstellers, "Kunden vor unlizenzierten und gefälschten Produkten zu schützen".

Die genannten Aktionen bedeuten daher auch nicht, daß Novell die Jagd auf Unternehmen eröffnet, die möglicherweise gefälschte (und damit illegale) Software einsetzen. Grundsätzlich habe man kein Interesse daran, Firmen, die schon durch den Kauf einer Raubkopie geschädigt worden seien, noch einmal zu bestrafen. Dirk Schmidt, Leiter der Rechtsabteilung bei Novell, weist jedoch darauf hin, daß Anwender, die wissentlich oder unwissentlich gefälschte Software einsetzen, damit das Urheberrecht verletzen. Kunden, die bei sich illegale Software identifizieren, empfiehlt Blusch, sich mit Novell in Verbindung zu setzen: "Wenn sie kooperationsbereit sind und die Bezugsquelle offenlegen, dann finden wir mit Sicherheit zu einer Einigung.