Computerfirma siegt vor Gericht

Notebook gekauft- Verkäufer muss reparieren dürfen

15.03.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Ursachenermittlung ist zumutbar

Alle drei Varianten lägen allerdings hier nicht vor. Es stehe zum einen nicht fest, dass die Mängel unbehebbar wären. Zum weiteren würde auch eine Vielzahl von Mängeln die Reparatur nicht unzumutbar machen. Schließlich könnten alle Mängel auch von einer Ursache herrühren. Es sei daher zumutbar, den Laptop zur Verfügung zu stellen, um die Ursache zu ermitteln. Auch ein etwaig dadurch eintretender Datenverlust spräche nicht gegen einen Nachbesserungsversuch. Sollte dies der Fall sein, hätte der Käufer einen zusätzlichen Schadenersatzanspruch. Ein Reparaturversuch gelte auch dann erst als fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche erfolglos geblieben wären. Dies liege hier aber alles nicht vor.

Das Urteil ist rechtskräftig. Henn empfiehlt, das Urteil zu beachten, und verweist Fragen u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Weitere Informationen und Kontakt:

Michael Henn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und VdAA-Präsident, c/o Rechtsanwälte Dr. Gaupp & Coll, Stuttgart, Tel.: 0711 305893-0, E-Mail: stuttgart@drgaupp.de, Internet: www.drgaupp.de