Grundbuchumstellungsgesetz in Kraft:

Notare in die EDV-Pflicht genommen

03.04.1981

WIEN (eks) - Seit Jahresbeginn ist das Bundesgesetz über die Umstellung des Grundbuchs auf rechnerunterstützte Bearbeitung, kurz "Grundbuchumstellungsgesetz" (GUG), in Kraft. Es sieht die Einrichtung der Grundstücksdatenbank (vergleiche CW 19/80) vor. In der ersten Ausbaustufe werden bis Ende 1982 vor allem die Grundbücher in und um Wien sowie Graz umgestellt. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch die Notare in ihren Kanzleien online angeschlossen sein.

Die Datenbank über 7800 Grundbücher mit 2,2 Millionen Grundbuchseinlagen für etwa 12 Millionen Grundstücke wird auf einem Rechner des Bundesrechenamtes eingerichtet, das für Datenbanksoftware (IMS),Zentraleinheit (IBM 3033) und Leitungssteuerung sowie Leitungen technisch verantwortlich ist. Im Endausbau werden etwa 8000 MB Daten für das eigentliche Grundbuch im direkten Zugriff sein. Dazu kommt noch eine beträchtliche Menge an sogenannten Katasterdaten des Bautenministeriums, mindestens 3 Koordinaten je Grundstück, sowie natürlich der Verknüpfungsoverhead des DB-Systems.

Das Bautenministerium selbst, die Vermessungsbehörden und Grundbuchgerichte werden mit IBM-Datenendgeräten (3276, 3278 und 3787) unter SDLC ausgestattet.

Für Programme, Masken und DFÜ-Steuerung (VTAM) ist das Bautenministerium verantwortlich.

Sämtliche Transaktionen sind zentral vorgegeben, so etwas wie eine Abfragesprache gibt es nicht. Obwohl zum Beispiel das GUG zur Identifikation die Angabe des Geburtsdatums fordert, wird eine Abfrage nach dem Alter für nicht-amtliche Benutzer unmöglich sein.

Notare müssen die Voraussetzungen für die Abfrage der Grundstücksdatenbank schaffen, sobald ihr Gerichtsbezirk sein Grundbuch automatisiert hat. Die Justizbehörde weiß diese Forderung der Notariatskammer zu schätzen, weil damit eine Anfragen-Verteilung auf mehrere Auskunftsstellen verbunden ist. Rechtsanwälte können die Ermächtigung ebenfalls beantragen, auch sonstige Personen, sofern sie häufig ins Grundbuch Einsicht nehmen (zum Beispiel Kreditinstitute).

Die Zahl der Anschlüsse wurde allerdings begrenzt, um das System nicht zu überfordern. Dieses Argument ist jedoch nicht völlig stichhaltig. Da pro Abfrage ohnedies eine Gebühr verrechnet wird, läßt sich durchaus eine Klasse gelegentlicher Benutzer mit passenden technischen Einrichtungen denken, die sich mit entsprechenden Wartezeiten begnügen müssen.

Die technische Seite der Anschlußfrage ist ungelöst. Im Gegensatz zu den vermutlich ausgelasteten amtlichen Abfragestationen wird hier sicher ein Mehrfunktionsterminal aus Rentabilitätsgründen anzubieten sein. Auch die Leitungsgebühren harren der Klärung, andernfalls eine Abfrage in Wien recht preiswert, dieselbe aus Bregenz vermutlich unerschwinglich sein würde. Hier wird die Post wahrscheinlich das in Entstehung begriffene Datex 300 andienen.

Der Gesetzgeber erwartet sich durch die vereinfachte Erstellung übersichtlicher, von unaktuellem Ballast befreiter Grundbuchauszüge mehr Verständlichkeit für rechtsunkundige Benutzer.

Derzeit werden 85 Prozent der Einsatznahmen durch berufliche Parteienvertreter vorgenommen, die in Zukunft durch Abfrage von der eigenen Datenstation auch Arbeitszeit sparen sollen. Bleibt abzuwarten, wieweit sich das in den Honoraren niederschlägt.

Rentabilität möglich

Die Projekt- und späteren Betriebskosten sollen durch etwa 100 Millionen Schilling jährlich für Abschriften anstelle der jetzt gebührenfreien Einsicht getragen werden. Etwa 40 Bedienstete und 100 Millionen Sachaufwand bis etwa 1990 werden in die Umstellung von 95 Gerichten mit 1,65 Millionen Grundbucheintragungen investiert.

Die restlichen, weniger frequentierten Gerichte kommen später dran. Die Justiz erhofft 6,6 Millionen Schilling jährlich an Nettoeinsparung.

Erste Etappe der Grundbuchautomatisierung, bis 1982/83 umzustellende Grundbuchgerichte

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