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Norwegisches Gericht verfügt fünf Jahre Reklamationsrecht bei Handys

21.09.2007
Das Oberste Gericht Norwegens hat am Freitag das Recht auf Reklamationen nach dem Kauf eines Handys auf fünf Jahre festgelegt.

Es lehnte dabei in Oslo eine Beschwerde des Verbandes der Elektronikhändler ab, der die früher geltenden zwei Jahre bestätigt haben wollte.

Nach Angaben des Verbandes gibt es in keinem anderen Land einen so langen Anspruch auf Reklamation von Herstellungsfehlern. In dem Verfahren, das die Bestätigung eines Urteils aus erster Instanz brachte, hatte unter anderem weltweit größte Handy-Hersteller Nokia argumentiert, dass Mobiltelefone überhaupt nur auf eine Lebensdauer von durchschnittlich zwei Jahren ausgelegt seien. Auslöser des Prozesses war eine Handy-Besitzerin, deren Klage über ein etwas über zwei Jahre altes Handy 2003 von Nokia abgewiesen worden war. (dpa/tc)