Hängepartie für Apple

Noch kein Urteil im Streit um iPad in China

29.02.2012
Das iPad ist in China ein Renner. Doch wem gehören die Markenrechte am Namen für den beliebten Tablet-Computer von Apple auf dem chinesischen Massenmarkt? Ein Berufungsgericht lässt sich Zeit mit der Entscheidung. Für Apple steht viel auf dem Spiel.

Der Streit um die Namensrechte für das iPad in China wird für Apple zur Hängepartie. Ein Provinzgericht in der südchinesischen Metropole Guangzhou hat am Mittwoch in zweiter Instanz vorerst nicht entschieden, wem die Marke in China gehört. Nach der Anhörung sagte der Richter nur, das Urteil werde "an einem anderen Tag" gefällt. Die Entscheidung hat Einfluss darauf, ob der Computerkonzern aus dem kalifornischen Cupertino seinen beliebten Tablet-Computer in China weiterverkaufen darf.

Das Provinzgericht hörte die Berufungsklage von Apple gegen das chinesische Unternehmen Proview Shenzhen, das die Namensrechte für sich beansprucht. Wie lange auf das Urteil gewartet werden muss, war unklar. "Ich persönlich glaube, dass es mehrere Monate dauern könnte, weil es so ein großer Fall ist", sagte Proview-Anwalt Xie Xianghui telefonisch der Nachrichtenagentur dpa. Schon die erste Runde vor dem Gericht in Shenzhen in Südchina, die Apple gegen den früheren Bildschirmhersteller verloren hatte, habe eineinhalb Jahre gedauert.

Zu den Chancen, den Fall auch in der Berufung zu gewinnen, sagte der Anwalt: "Ich bin nicht der Richter, aber wir haben eine sehr gute Präsentation gegeben und unsere Ziele erreicht." Erneut bekräftigte Xie Xianghui die Hoffnungen auf ein finanzielles Angebot durch Apple für eine Einigung. "Wir wollen definitiv Verhandlungen, aber das hängt von der anderen Seite ab", sagte der Anwalt.

Um den Druck zu erhöhen, bemüht sich Proview über Gerichte und Gewerbeämter um einen Verkaufsstopp des iPads in China. Apple hat nach eigenen Angaben 2009 die weltweiten Rechte für den Namen iPad über eine britische Mantelgesellschaft IP Applications Development von dem Schwesterunternehmen Proview Eletronics in Taiwan gekauft. Proview Shenzhen gibt aber heute vor, mit dem Geschäft nichts zu tun gehabt zu haben. Deswegen seien die iPad-Namensrechte für China bis heute unter Proview Shenzhen registriert.

Beide Unternehmen gehören der insolventen Proview International Holding. So sieht sich Apple in dem Streit mächtigen chinesischen Banken gegenüber, die hinter Proview Shenzhen stehen, weil sie Forderungen in zweistelliger Millionen-Dollar-Höhe eintreiben wollen. Zu den Gläubigern gehören acht chinesische Banken, darunter die Bank of China und die Minsheng Bank.

Ein Gericht in Hongkong gab Apple zwar 2011 Recht und warf Proview vor, sich nicht an den Vertrag gehalten zu haben, indem die Namensrechte in China nicht umgeschrieben worden seien. Doch hat das Urteil in der autonom regierten chinesischen Sonderverwaltungsregion keine Auswirkungen auf die Rechtsprechung in China.

Der Streit wird auch Gerichte in den USA beschäftigen. Der damalige Vertragspartner in Taiwan, Proview Electronics, reichte in Kalifornien eine Klage gegen Apple ein. Das Unternehmen sieht sich getäuscht, weil ihm beim Verkauf der Namensrechte für 35.000 Pfund (heute 42.000 Euro) vorenthalten worden sei, dass Apple hinter der Mantelgesellschaft stand. IP Application Development hatte damals argumentiert, die Markenrechte an der Abkürzung IPAD kaufen zu wollen, weil sie dem Firmennamen entspreche. (dpa(tc)