Nihon CDC: Geldstrafe für Lieferverzug droht

13.05.1988

TOKIO (IDG) - Eine Schadensersatzklage in Höhe von 320 000 Dollar erwägt das Tokioter Institute of Technology gegen die japanische Control-Data-Niederlassung Nihon CDC. Einem Bericht der Tageszeitung Asahi Shimbun zufolge soll das Unternehmen die zugesagte Lieferfrist eines georderten Supercomputers ETA- 10 nicht eingehalten haben.

Das Institute of Technology hatte den Rechner (Kostenpunkt: 22 Millionen Dollar) im vergangenen Jahr bei der japanischen CDC-Tochter bestellt. Als Liefertermin, so die Tageszeitung, sei der 22, März l988 zugesichert worden. Nihon CDC habe jedoch nicht pünktlich liefern können und als neuen Termin Ende Mai genannt. Das Unternehmen begründete die Lieferverzögerung mit notwendig gewordenen zusätzlichen Tests von ETA Systems, einer der CDC-Niederlassungen, die den ETA-10 produziert.