Bernd Boesert

Niessbrauch an Computerprogrammen - Zugleich ein Beitrag zum Rechtsschutz durch Vertragsgestaltung

12.03.1993

Zu den vertrags- und schutzrechtlichen Problemen der Ueberlassung von Computerprogrammen hat es in den letzten Jahren eine wahre Flut von Veroeffentlichungen gegeben. Trotz dieser intensiven Auseinandersetzung mit einer Reihe einschlaegiger Problembereiche bleibt eine Reihe von Streitfragen ungeklaert. Der vorliegende Titel - eine 1992 an der Universitaet Bayreuth angenommene Dissertation - befasst sich schwerpunktmaessig mit der interessengerechten Bewertung der heute ueblichen Programmueberlassungs-Vereinbarungen.

Die bisherige Literatur gibt nach Auffassung des Autors dazu nicht viel her. Die gaengige Vertragstypologisierung werde den Beduerfnissen und Absichten der Vertragspartner und hierbei vor allem den Programmueberlassern in keiner Weise gerecht. Vor diesem Hintergrund bietet das Softcover Loesungsansaetze fuer die vertrags- und schutzrechtlichen Probleme der Software-Ueberlassung.

Die Arbeit befasst sich zunaechst mit Problemen aus dem Schuldrecht, dem Urheberrecht und insbesondere dem Sachenrecht, in soweit sie fuer Ueberlassungsvertraege wichtig sind. Dabei stehen sowohl schutzrechtliche Fragestellungen als auch solche der kausal- und gewaehrleistungsrechtlichen Einordnung im Vordergrund.

Bernd Boesert kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des Sachniessbrauchrechts der Paragraphen 1030 ff. des Buergerlichen Gesetzbuches (BGB) fuer diese spezielle Thematik nutzbar gemacht werden koennen. Damit bietet die Arbeit einen neuen Ansatzpunkt zur rechtlichen Einordnung von Software- Ueberlassungsabreden und stellt in diesem Zusammenhang auch dar, welche Konsequenzen sich fuer die Vertragsgestaltung ergeben. Potentielle Leser sind vor allem Mitarbeiter aus den Rechtsabteilungen von Softwareherstellern, welche die bisher gaengige Vertragsgestaltung im Hinblick auf eigene Beduerfnisse und Intentionen juristisch ueberdenken wollen.