Nicht nur Schwarzarbeit ist illegal

19.08.2005
Von Christina Mankus

Anders beim Werkvertrag: Hier wird die Herstellung eines "Werkes" gegen eine vereinbarte Vergütung festgelegt. Am Ende muss also ein Erfolg stehen, während beim Dienstvertrag das Ergebnis der erbrachten Leistung für die Vertragserfüllung keine Rolle spielt. Wohl auch deshalb sind in der IT-Branche eher Werkverträge die Regel. In der Praxis sollten von vornherein die Aufgaben des Projekts genau erfasst werden, damit auch bei der Vertragsgestaltung für beide Parteien Klarheit herrscht.

Wann liegt Arbeitnehmerüberlassung vor?

Noch einmal zum Ausgangsbeispiel: Statt die Realisierung der neuen Datenbank komplett einem Dienstleister zu übertragen, vertraut die Geschäftsführung auf das interne Know-how und entschließt sich, lediglich externes Personal für die Einführung anzufordern. Unter der Leitung und Anweisung des IT-Chefs der Firma sind nun vier Fachkräfte eines externen IT-Dienstleisters im Projektteam tätig - ein klarer Fall von Arbeitnehmerüberlassung oder Zeitarbeit, auch dann, wenn der Vertrag anders lautet.

Im Unterschied zum Werk- oder Dienstvertrag dient Arbeitnehmerüberlassung zur Lösung eines personellen und nicht eines sachlichen Problems. Dabei untersteht der Arbeitnehmer, wie im Beispiel angeführt, der fachlichen Weisung des Kundenunternehmens. Außerdem ist er - wenn auch nur für begrenzte Zeit - regulär in die Betriebsorganisation des Kundenunternehmens eingebunden und arbeitet eng mit den dort fest angestellten Mitarbeitern zusammen. All das sind unzweideutige Kriterien für Arbeitnehmerüberlassung.