So sollen beispielsweise Ausschreibungen mit qualifizierter elektronischer Signatur freigegeben und Angebote vom Bieter signiert werden können. Bei der Angebotsöffnung wird laut Newtron mittels des personalisierten Verfahrens das so genannte Vier-Augen-Prinzip gewährleistet. Der Angebotsspiegel kann zudem am Submissionstermin den Bietern online sichtbar gemacht werden, so dass diese nicht persönlich eingeladen werden müssen.
Über die kürzlich eingeführte direkte GAEB-Schnittstelle und die definierten Vorlagen zur Abbildung von hierarchischen Leistungsverzeichnissen sind Verhandlungen nun nahtlos und rechtskonform nach Signaturgesetz möglich Dies betrifft beispielsweise Verhandlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL).