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New Yorker dürfen wieder Wein per Internet bestellen

13.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der amerikanische Bezirksrichter Richard Berman hat entschieden, dass ein Gesetz des Staates New York verfassungswidrig ist, das es Weinhändlern aus anderen Bundesstaaten bislang untersagte, ihre Produkte direkt nach New York zu liefern. Geklagt hatte die kleine Kellerei Swedenburg Estate Vineyards aus Middleburg, Virgina, die pro Jahr rund 2500 Kisten Pinot Noir, Chardonnay und Riesling produziert und auch direkt über das Internet verkauft.

Im Staat New York galt - wie auch in 29 anderen Bundesstaaten - ein Gesetz, demzufolge importierte Alkoholika ausschließlich über lizenzierte Großhändler und Einzelhändler verkauft werden dürfen, um verantwortlichen Umgang und Steuerzahlung sicher zu stellen. Grundlage dafür ist der 21ste Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten, der den Import geistiger Getränke in einen Staat gegen dessen Gesetze verbietet. "Der Richter hat klar gemacht, dass New York seine Macht unter dem 21st Amendment nicht zwecks Protektionismus missbrauchen darf"; freute sich Anwalt Steve Simpson vom Institute of Justice, der die Kläger vertreten hatte. "Das ist ein großer Forschritt für den freien Handel." (tc)