Novelle stärkt den Wettbewerb

Neues TK-Gesetz auf dem Weg

14.05.2004
BERLIN (CW) - Nach zähem Ringen ist nun das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) formuliert. Es wird die seit 1996 bestehenden Rechtsvorschriften ablösen und in einigen wesentlichen Punkten die Position der Telekom-Konkurrenten stärken.

Nach langen Verhandlungen einigten sich Bundesregierung und Opposition in einer Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses auf die Eckpfeiler eines neuen TKG. Das Gesetz soll nach den Schlussabstimmungen in Bundestag und Bundesrat zum 1. Juli 2004 in Kraft treten. Das neue TKG ist notwendig, da die bisherige, seit 1996 gültige Fassung neueren EU-Richtlinien nicht entspricht.

So erhalten die TK-Unternehmen erstmals ein Antragsrecht gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) zur Einleitung eines Missbrauchsverfahrens. Bisher lag es im Ermessen der Behörde, ob sie gegen einen Anbieter ein Verfahren wegen Missbrauchs seiner Marktmacht aufnahm. Zudem kann die Reg TP nun Mehrerlöse, die durch einen solchen Verstoß erzielt wurden, zurückverlangen.

Eine weitere Neuregelung betrifft die Breitbandanschlüsse. Marktbeherrschende Anbieter wie die Telekom können nun verpflichtet werden, einen vom Telefon entbündelten Breitbandanschluss zu offerieren. Ein Verfahren, das als Bitstream-Zugang bekannt ist.

Der Telekom und den Betreibern eigener Netze kommt dafür eine andere Bestimmung entgegen: Sie müssen Konkurrenten zwar Telefonanschlüsse zu Großhandelspreisen zum Weiterverkauf anbieten (Resale-Regelung), dürfen diese aber bis Mitte 2008 als Paket - also gebündelt mit Verbindungsminuten - verkaufen. Erst nach dieser Übergangsfrist kann ein Interessent Telefonanschluss und Gesprächsminuten getrennt einkaufen. Dagegen dürfte der Telekom eine andere Vorschrift schwer im Magen liegen. Sie darf künftig nur noch dann neue Services für den Endkunden auf den Markt bringen, wenn sie zeitgleich ihren Konkurrenten die entsprechenden Vorleistungen bereitstellt.

In einer ersten Erklärung charakterisierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag das TKG als "einen guten Weg zu mehr Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt". Schwerer taten sich die Telekom-Konkurrenten mit einer Einschätzung. Während der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) in dem Gesetz das lang erwartete politische Signal sieht, "die Investitionsleistungen der Regionalanbieter nicht zu entwerten", kritisierte Wolfgang Essig, Deutschland-Chef von Colt Telecom: "Wieder einmal hat die Politik nicht den mutigen Schritt nach vorne gewagt." (hi)