Neues Telekommunikationsgesetz liberalisiert Einsatz von Störsendern

11.12.2006
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Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Mit der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes hat der Bundestag auch dem erweiterten Einsatz von Störsendern für Mobilfunkfrequenzen in Deutschland den Weg geebnet.

Während die auch als „Jammer“ bezeichneten Mobilfunkblocker in anderen Ländern für Ruhe vor Handyanrufen in Theatern, Kinos oder Restaurants sorgen, bleibt der Einsatz in Deutschland ausschließlich Behörden vorbehalten. Störsender können beispielsweise Fahrzeugkonvois mit Staatsgästen oder Bombenräumkommandos schützen. Mit ihrem Einsatz können Sprengsätze, die ein Mobiltelefon als Auslöser verwenden, nicht mehr per Anruf gezündet werden. Ausdrücklich erlaubt wird mit dem neuen Telekommunikationsgesetz zudem der Einsatz von Störsendern in Gefängnissen, um das Telefonieren mit eingeschmuggelten Handys zu unterbinden. Für den Einsatz in Justizvollzugsanstalten hat Sesp, ein führender Hersteller von Mobilfunkblockern mit Stammhaus in Israel, den „CTN-106PR“ entwickelt. Das Gerät unterbindet nicht nur den Mobilfunkempfang auf den GSM-Bändern bei 900 und 1800 MHz, sondern auch den Empfang auf den UMTS-Frequenzen bei 2100 MHz.

Sesp liefert mobile und stationäre Störsender sowie Fahrzeuge, die mit solchen Geräten ausgerüstet sind. Zum Auftakt der Verabschiedung des neuen Telekommunikationsgesetzes hat das Unternehmen im November eine Vertretung in Deutschland eröffnet.