Bundestag billigt Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität:

Neues Recht gegen Computerdelikte

14.03.1986

BONN (pi) - Das Ausspähen von Daten. Computerbetrug, die Fälschung beweiserheblicher Daten sowie einige andere Tatbestände im Zusammenhang mit Computermißbrauch werden demnächst unter Strafe stehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität mit Schwerpunkt Computerkriminalität hat der Bundestag am 27. Februar gebilligt.

Beschlußgrundlage war die vom Rechtsausschuß erarbeitete Fassung, in der auch die SPD-Fraktion Forderungen aus ihrem eigenen Gesetzentwurf durchsetzen konnte. Alle Fraktionen waren sich darin einig, daß gesetzgeberische Maßnahmen im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität vordringlich und notwendig seien. In Ermittlungsverfahren gehen Wirtschaftsstraftaten betrugen in den letzten Jahren allein die festgestellten Schäden 6,9 Milliarden Mark (1983) und 5,7 Milliarden Mark (1984)

Vor allem habe der zunehmende Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen Wirtschaft und Verwaltung neue Arten von Computerkriminalität zur Folge. Bestraft werden soll künftig, wer sich unbefugt elektronische Daten beschafft, die gegen einen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Entgegen dem Vorschlag des Regierungsentwurfs sahen die Abgeordneten im Rechtsausschuß davon ab, bereits den unbefugten Zugang zu speziell gesicherten Daten und den Versuch einer Straftat unter Strafe zu stellen. Die Abgeordneten wollten damit insbesondere die "Hacker" vor Strafe verschonen, wenn diese nur in ein Computersystem eindringen - beispielsweise um zu beweisen, daß es trotz gegenteiliger Behauptung nicht sicher gegen unbefugten Zugriff ist.

Der Computerbetrug stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine neue Manipulationsform zum Nachteil des Vermögens dar, die dadurch gekennzeichnet ist, daß absichtsvoll falsche Eingaben in Computerprogramme zu Vermögensschäden führen, ohne daß Personen direkt getäuscht werden. Aus ähnlichen Erwägungen wie beim Computerbetrug hatte sich der Rechtsausschuß dafür ausgesprochen, die Fälschung beweiserheblicher Daten unter Strafe zu stellen. Wer demnach unbefugt Computerdaten eingibt oder bereits gespeicherte Daten verändert, die - wenn sie in ein Schriftstück aufgenommen werden - zu einer Urkundenfälschung führen, macht sich strafbar .

Auch zum Schutze des Zahlungsverkehrs sind neue Tatbestände gegen die Fälschung von Vordrucken, Eurocheques und Eurocheque-Karten vorgesehen. Außerdem soll der absichtliche Mißbrauch von Scheck- und Kreditkarten bestraft werden.