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Neues Online- und Teleshopping-Recht gebilligt

09.06.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Kunden können künftig bei Bestellungen im Internet, via Telefon oder per Brief weiterhin innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und die Waren an den Verkäufer zurückschicken. Die Klienten erhalten dann zwar den Kaufpreis zurück, müssen aber unter Umständen die Portokosten übernehmen. Diese trägt der Händler nämlich nur dann, wenn der Warenwert über 80 Mark liegt. Der Bundesrat hat diesem Kompromiss bezüglich der Verbraucherrechte beim Online- und Teleshopping zugestimmt, den der Vermittlungsausschuss vorgelegt hat.

Ursprünglich wollte der Bundesrat eine Ausnahmeregelung für den Buchhandel schaffen. Der hatte sich beklagt, zur "größten Leihbibliothek Europas" zu verkommen, wenn die Händler das Rückporto für alle zurück gesendeten Bücher übernehmen müssten. Schließlich würden die Kunden die Bücher bestellen, kopieren und wieder einschicken. Aus diesem Grund einigten sich die Behörden auf die sogenannte "Geringfügigkeitsgrenze", wonach die Kunden bei Warenbestellungen unter 80 Mark selbst die Postkosten tragen müssen.