Neues Gesetz zum Datenschutz: Was ist zu tun?

05.07.1991

BONN (pi) - Seit 1. Juni 1991 gilt in der Bundesrepublik ein neues Datenschutzgesetz. Obwohl das revidierte Gesetz an der bisherigen Konzeption festhält, bringt es doch eine Reihe von Änderungen mit sich, vor allem was die Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten sowie eventuelle Schadenersatzpflichten angeht.

Um den Datenschutzbeauftragten und sonstigen betroffenen Instanzen die Umstellung auf die neuen Verhältnisse zu erleichtern, hat die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD) eine Broschüre mit dem Titel "Die Umsetzung des neuen Bundesdatenschutzgesetzes in die betriebliche Praxis" herausgegeben, in der die neuen Regelungen kurz kommentiert und Maßnahmen zu ihrer praktischen Umsetzung vorgeschlagen werden. Ergänzend bietet die GDD Tagesseminare zum selben Thema.

Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von 25 Mark (GDD-Mitglieder 10 Mark) bezogen werden.

Weitere Informationen: Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), Irmintrudistr. 1a, 5300 Bonn 1; Telefon 02 28/69 43 13.